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News: Neues Online-Angebot

GEZ übt großen Aprilscherz

Michael Nickles / 49 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Kommunikation mit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ist in den meisten Fällen eine "Einbahnstraße". Jetzt überraschen die "Schwarzgucker-Jäger" mit einem neuen Internetauftritt: www.gez-meine-meinung.de/.

Die Startseite bringt es mit dem einleitenden Satz sofort auf den Punkt, worum es angeblich geht: "Die GEZ und das Rundfunkgebührensystem liefern einigen Diskussionsstoff. Dessen sind wir uns bewusst und diesem Dialog möchten wir uns stellen.".

Im GEZ-Online-Forum soll jeder die Möglichkeit haben, sich über die Rundfunkgebühren auszulassen, beziehungsweise drüber zu diskutieren. Und im öffentlichen GEZ-Forum scheint es bereits recht rund zu gehen.

Bislang verlaufen die Diskussionen allerdings noch im bekannten "Einbahnstraßen-Format". Die zu erwartenden Themen, Fragen und Vorwürfe sind bereits gestartet, Antworten von GEZ-Mitarbeitern im Forum scheint es allerdings noch keine zu geben (siehe beispielsweise Beitrag Reaktionen der GEZ?).

Eingerichtet wurde auch ein GEZ-Blog, in dem GEZ-Mitarbeiter Beiträge veröffentlichen. Auch Live-Chats wird es auf der neuen GEZ-Seite geben, der erste ist für 22. Februar von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr angekündigt.

Wer im GEZ-Forum mitdiskutieren will, muss sich wie üblich, erst mal registrieren. Dazu müssen Benutzername und Passwort gewählt und eine gültige Email-Adresse angegeben werden.

In der Pressemitteilung betont die GEZ, dass es bei "der geforderten Angabe der Email-Adresse in keinem Fall darum geht, herauszufinden, ob jemand seiner Gebührenpflicht nachkommt oder nicht". Man sei vielmehr "daran interessiert, was die Nutzer über die GEZ, den Gebühreneinzug und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk denken."

Michael Nickles meint: Es fällt mir extrem schwer, mich bei meiner Meinung zu dieser Sache sprachlich zurückzuhalten. Kurzum: das ist die so ziemlich größte Verarsche, die ich seit langem erlebt hab.

Obgleich die Adresse "www.gez-meine-meinung.de" laut Denic.de tatsächlich auf die GEZ registriert ist, kann ich einfach nicht glauben, dass es sich hier nicht um einen genialen Fake handelt.

Ich bin kein Fan von Verschwörungstheorien, aber das Versprechen der GEZ, man wolle die Email-Adressen der Forenteilnehmer nicht verwenden, um sie zu "überprüfen", hau ich voll in die Tonne.

Noch lächerlicher ist die Aussage der GEZ, man sei daran interessiert rauszukriegen, was man so über sie denkt. Sie die wirklich zu blöd, um in einer Suchmaschine nach dem Stichwort "GEZ" zu suchen?

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Email-Adresse peterson
rainid digitalray „so, mein beitrag wurde veröffentlicht. leider geht er irgendwo auf seite 2 oder...“
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Hallo Gebührenzahler!
Folgendes Schreiben fand ich als Musterbrief im Netz. Es hat funktioniert. Meine Abmeldung wurde wie gefordert bestätigt und habe nicht mehr als das Radio bezahlt.





Else Mustermann
Anschrift xxx





GEZ

50656 Köln





.06.06


Teilnehmernummer: XX xxx XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie mir selbst bestätigt haben, ist meine Abmeldung bei Ihnen fristgerecht eingetroffen. Trotzdem verlangen Sie weiterhin Gebühren von mir, obwohl ich nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht verpflichtet bin Gebühren zu zahlen. Ich halte kein Gerät zum Empfang bereit . Daher zahle ich auch keine Gebühren!
Seit 01.05.06 habe ich in meinem Kfz einen Radioempfänger eingebaut, welchen ich
hiermit anmelden möchte. Für dieses Gerät können Sie mir eine Rechnung senden.


Zudem fordere ich Sie gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz auf:


1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den
oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen
identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen
sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
(§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG)


2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls
unverzüglich mir gegenüber offen zu legen.
(§ 34 Abs. 1, $ 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
( § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3 ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jede zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. ( § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. ( § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


Mit freundlichem Gruß
Else Mustermann













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