Off Topic 20.195 Themen, 224.189 Beiträge

Leidtragende Kinder, Geld zurück doch was bleibt dann noch?

Ma_neva / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Tag schön,

ja es soll wirklich wahr sein, die Kinder von H4 Empfängern sollen in der nächsten Zeit Geld zurückerstatten, denn die Kindergelderhöhung soll auf die Sozialleistung angerechnet werden. Also diejenigen, die schon nix haben und denen es am Schlechtesten geht, haben nichts von der Kindergeldzulage in Höhe von 20,-€ im Gegenteil, sie müssen nun das angeblich zuviel erhaltene Geld zurückerstatten.
Es ist wirklich unfaßbar, Ärger kann man Kinderfeindlichkeit nicht betreiben. Die sowieso schon (festgestellt) zu wenig für ein Leben bekommen sollen für die Fehlberechnungen (wobei es keine sind nach meiner Meinung, denn warum sollen nur Kinder mehr Geld bekommen deren Eltern ja schon nicht auf H4 angewiesen sind) auch noch eine Rückerstattung (von was?) machen, bluten für Fehler den die Behörde macht, den Ärmsten kann man es ja nehmen nur den Reichen nicht, da kommt es auf paar Millionen mehr in den A... geschoben nicht an. Sind ja keine Banker, da würde man sich hüten oder Hoteliers ;-(.

Es müßte hierbei wirklich ein Schrei der Empörung und Proteste geben der auch den Politikern das Trommelfell platzen läßt.
Wohl bemerkt, ich oder meine Familie sind davon nicht betroffen, habe keine Enkelkinder. Doch der Gerechtigkeitssinn für diese armen Würmer läßt mich da doch nicht außen vor.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
bei Antwort benachrichtigen
ObelixSB neanderix „ Kindergeld wird bei H-IV Geschädigten generell auf die Leistungen angerechnet...“
Optionen

hi,
im Prinzip hast du recht, möchte aber doch zwei Sachen korrigieren:

Wenn du beim Energieversorger beim Strom eine Rückzahlung erhälst wird diese nicht als Einkommen angerechnet, da Strom aus dem Regelsatz, sprich aus den 359,- Euro bezahlt werden muss.

Beim BVerfG läuft derzeit ein Verfahren wegen der Höhe der Regelsätze, geht hauptsächlich und die Regelsätze für Kinder, aber auch die für Erwachsene sind darin einbezogen. Das Urteil soll Anfang Februar verkündet werden.

bei Antwort benachrichtigen
Tja Manfred peterson