Tag schön,
ja es soll wirklich wahr sein, die Kinder von H4 Empfängern sollen in der nächsten Zeit Geld zurückerstatten, denn die Kindergelderhöhung soll auf die Sozialleistung angerechnet werden. Also diejenigen, die schon nix haben und denen es am Schlechtesten geht, haben nichts von der Kindergeldzulage in Höhe von 20,-€ im Gegenteil, sie müssen nun das angeblich zuviel erhaltene Geld zurückerstatten.
Es ist wirklich unfaßbar, Ärger kann man Kinderfeindlichkeit nicht betreiben. Die sowieso schon (festgestellt) zu wenig für ein Leben bekommen sollen für die Fehlberechnungen (wobei es keine sind nach meiner Meinung, denn warum sollen nur Kinder mehr Geld bekommen deren Eltern ja schon nicht auf H4 angewiesen sind) auch noch eine Rückerstattung (von was?) machen, bluten für Fehler den die Behörde macht, den Ärmsten kann man es ja nehmen nur den Reichen nicht, da kommt es auf paar Millionen mehr in den A... geschoben nicht an. Sind ja keine Banker, da würde man sich hüten oder Hoteliers ;-(.
Es müßte hierbei wirklich ein Schrei der Empörung und Proteste geben der auch den Politikern das Trommelfell platzen läßt.
Wohl bemerkt, ich oder meine Familie sind davon nicht betroffen, habe keine Enkelkinder. Doch der Gerechtigkeitssinn für diese armen Würmer läßt mich da doch nicht außen vor.
Gruß
Manfred
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ja es soll wirklich wahr sein, die Kinder von H4 Empfängern sollen in der nächsten Zeit Geld zurückerstatten, denn die Kindergelderhöhung soll auf die Sozialleistung angerechnet werden.
Kindergeld wird bei H-IV Geschädigten generell auf die Leistungen angerechnet - und zwar in voller Höhe.
Das heisst: die Regelleistung wird exakt um den Betrag des kindergeldes gekürzt.
Grund: es zählt als "Einkommen" im Rahmen des sogenannten "Zuflussprinzips".
Das bedeutet übrigens auch, dass auch Steuerrückzahlungen oder Rückzahlungen von Eüberzahlungen beim Energieversorger voll auf die Regelleistung angerechnet werden.
Zahlt der also einem H-IV Geschädigten 100EUR zurück, dann wird im Monat des eingangs die Regelleistung um exakt diese 100EUR gekürzt.
Das ganze System ist schlicht eine Frechheit.
Noch frecher ist aber, dass das Bundessozialgericht diese Praxis schon vor einigen Jahren gebilligt hat.
Die Krone aber setzt dem Ganzen das Bundesverfassungsgericht auf, dass sich seit Einführung der hartz-Gesetze nicht nur schlicht weigert, über diese zu richten, sondern jedem Anwalt, der es wagen sollte, einen entsprechenden klageantrag einzureichen mit einem Verfahren wegen "Missbrauchs des Verfassungsgerichtes" droht -- gerade so, als ob es nicht seine Aufgabe wäre, auch über die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzespaketes zu entscheiden.
BRD ==BananenRepublikDeutschland
Am besten, wir lassen uns gleich BRDigen... ;(
Volker
Kindergeld wird bei H-IV Geschädigten generell auf die Leistungen angerechnet - und zwar in voller Höhe.
Das heisst: die Regelleistung wird exakt um den Betrag des kindergeldes gekürzt.
Grund: es zählt als "Einkommen" im Rahmen des sogenannten "Zuflussprinzips".
Das bedeutet übrigens auch, dass auch Steuerrückzahlungen oder Rückzahlungen von Eüberzahlungen beim Energieversorger voll auf die Regelleistung angerechnet werden.
Zahlt der also einem H-IV Geschädigten 100EUR zurück, dann wird im Monat des eingangs die Regelleistung um exakt diese 100EUR gekürzt.
Das ganze System ist schlicht eine Frechheit.
Noch frecher ist aber, dass das Bundessozialgericht diese Praxis schon vor einigen Jahren gebilligt hat.
Die Krone aber setzt dem Ganzen das Bundesverfassungsgericht auf, dass sich seit Einführung der hartz-Gesetze nicht nur schlicht weigert, über diese zu richten, sondern jedem Anwalt, der es wagen sollte, einen entsprechenden klageantrag einzureichen mit einem Verfahren wegen "Missbrauchs des Verfassungsgerichtes" droht -- gerade so, als ob es nicht seine Aufgabe wäre, auch über die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzespaketes zu entscheiden.
BRD ==BananenRepublikDeutschland
Am besten, wir lassen uns gleich BRDigen... ;(
Volker