Pech für Quelle: 2007 wurden im Online-Shop Flachbildschirme für 199 Euro angeboten, die eigentlich 1.999 Euro kosten sollten - also ein Druckfehler. Quelle teilte den Bestellern mit, dass es sich beim Preis um einen Irrtum handelt und erklärte den Kauf für ungültig.
Das Amtsgericht Fürth sah das jetzt anders und hat die Bestellungen trotz falscher Preisangabe für gültig erklärt, Quelle muss die 1.999 Euro teuren Bildschirme jetzt für 199 Euro ausliefern. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Quelle die Kunden erst sehr spät (angeblich 2 Wochen) nach der Bestellung informiert hatte.
Zudem hatte Quelle von den Kunden eine Anzahlung gefordert. Ob sich dieses Urteil pauschal auf andere Fälle bei falschen Preisangaben übertragen lässt, ist sehr fraglich. Die Richter betonten ihre Entscheidung im Fall Quelle so getroffen zu haben, weil Quelle schlichtweg zu lang reagiert hat - der Fehler hätte viel schneller erkannt und bereinigt werden können.
Michael Nickles meint: Allzu schlimm dürfte die Sache für Quelle sicherlich nicht sein. Im Hinblick auf den brutalen Preisverfall bei Flachbildschirmen sind die inzwischen zwei Jahre alten Fernseher sicherlich keine 1.999 Euro mehr wert (falls sie nicht ehe bereits von Nachfolge-Modellen ersetzt wurden).