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News: Strafe für Lahmheit

Quelle muss Flachbildschirme für 199 Euro liefern

Redaktion / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Pech für Quelle: 2007 wurden im Online-Shop Flachbildschirme für 199 Euro angeboten, die eigentlich 1.999 Euro kosten sollten - also ein Druckfehler. Quelle teilte den Bestellern mit, dass es sich beim Preis um einen Irrtum handelt und erklärte den Kauf für ungültig.

Das Amtsgericht Fürth sah das jetzt anders und hat die Bestellungen trotz falscher Preisangabe für gültig erklärt, Quelle muss die 1.999 Euro teuren Bildschirme jetzt für 199 Euro ausliefern. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass Quelle die Kunden erst sehr spät (angeblich 2 Wochen) nach der Bestellung informiert hatte.

Zudem hatte Quelle von den Kunden eine Anzahlung gefordert. Ob sich dieses Urteil pauschal auf andere Fälle bei falschen Preisangaben übertragen lässt, ist sehr fraglich. Die Richter betonten ihre Entscheidung im Fall Quelle so getroffen zu haben, weil Quelle schlichtweg zu lang reagiert hat - der Fehler hätte viel schneller erkannt und bereinigt werden können.

Michael Nickles meint: Allzu schlimm dürfte die Sache für Quelle sicherlich nicht sein. Im Hinblick auf den brutalen Preisverfall bei Flachbildschirmen sind die inzwischen zwei Jahre alten Fernseher sicherlich keine 1.999 Euro mehr wert (falls sie nicht ehe bereits von Nachfolge-Modellen ersetzt wurden).

nettineu Frenchie „Wenn die bei der Gelegenheit nicht auf den neuen Preis hingewiesen haben: OK,...“
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Recht bekommen bedeutet nicht Recht haben. In unser Republik ist das nun mal so. Da gibt es Gesetze die wider jeglichem Verstand sind. Das überhaupt jemand seinen Kauf einklagt, im vollen Bewußtsein den Verkäufer schädigen zu wollen. Das hat mit Recht auf Vertragserfüllung nichts zu tun, selbst wenn schon eine Anzahlung geleistet wurde. Schwierig wird es jedoch, wenn es nicht um Stellen, oder Komma,Druckfehler handelt, sondern wenn andererseits Verkäufer mit eideutiger Maßgabe Falschangaben machen, um Kunden anzulocken, Beispiel Autoverkauf, Versicherungsverträge, Gewinnspiele usw.

Selbst verklage ich derzeit einen Schädiger auf Schadensersatz, 30000 Euro Schaden. Sachlage ist klar, aber dennoch versuchen Rechtsanwälte das "Recht" in "Unrecht" umzudrehen. So in der Art, der Kläger ist der Schuldige nicht der "arme" verklagte (der zufällig ein stinkreicher Zahnarzt ist).

So am Rande, ich klage ja nicht, weil ich persönlich ungerechtfertigt zu bereichern, (siehe Kläger gegen Quelle), sondern einen nicht steuerlichen absetzbaren, unbestreitbaren Schaden finanziell auszugleichen. Der Schaden und mit all der damit zusammenhängenden Arbeit bleibt dennoch.