Tagchen an alle
Habe gerade bei Vodafon nach einem Handy geschaut und mir mal die Konditionen der Superflat angeschaut.
Da bin ich über etwas gestolpert was doch so eigentlich garnicht sein darf:
"Bei Überschreiten von 3000 Minuten in einem Abrechnungszeitraum besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit für Vodafone"
Hier nachzulesen: http://shop.vodafone.de/Shop/legal_text.jsp?id=sku140941
Ist soetwas eigentlich statthaft sich selber eine Kondition zum Vorteil zu machen aber dem Kunden nichts vergleichbares einzuräumen?
Also ich finde das das ein echt freches Stück ist was hier gemacht wird!
CU
Cybercrown
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Es gilt in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit (§ 311 BGB).
Yo. Und trotzdem ist längst nicht alles eeerlaubt oder gar wirksam, was in śo manchem Vertrag drin steht. Es darf eben, trotz Vertragsfreiheit, nicht alles in einen Vertrag rein, was die stärkere Seite gerne drin hätte...
Volker
Yo. Und trotzdem ist längst nicht alles eeerlaubt oder gar wirksam, was in śo manchem Vertrag drin steht. Es darf eben, trotz Vertragsfreiheit, nicht alles in einen Vertrag rein, was die stärkere Seite gerne drin hätte...
Volker