Hallo, habe mal eine Frage: Bei Online Märchensammlung.de habe ich mich angemeldet (Januar 2009), aber gleich am zweiten Tag widerrufen. Als Antwort erhielt ich die Rechnung über 60,00 Euro. Ich habe natürlich bis jetzt nicht gezahlt. Es folgte ein reger Schriftwechsel, weil die Online Premium Contend Limited (Rolf Schünemann)meinen Widerruf nicht akzeptiert hat. (Ich hatte ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht). Herr Schünemann drohte mit verschiedenen Schreiben.
Heute erhielt ich nun eine E-Mail von der Anwaltschaftskanzlei Sven Schulze mit der Aufforderung zu zahlen, anderenfalls wird Herr Schulze ein Mahnverfahren einleiten.
Was hat es mit dem RA Schulze auf sich. Ist er vertrauenswürdig? Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ich rechtzeitig widersprochen habe.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Mit freundlichen Grüßen
E. Bartels
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Hi Ana_Nicoleta,
Falls dir die Antworten in diesem Thread wirklich nicht weiterhelfen sollten - es war ja eine ganze Menge Stoff - dann starte lieber eine eigene, neue Diskussion dazu. Dieser Thread ist schon rund 6 Wochen alt, da lesen nicht mehr so viele User mit.
Nur im Vorwege - soo natürlich ist es nicht, auf eine Mahnung zu antworten, unbedingt reagieren musst du nur bei einem gerichtlichen Mahnbescheid, ansonsten kann es eher kontraproduktiv sein zu antworten. Denn damit gibst du zu erkennen, dass du "angebissen" hast :-/
Ist deine (kleine?) Schwester schon volljährig? Wenn nicht, könnte man die ganze Sache mit Hinweis auf mangelnde Geschäftsfähigkeit abbügeln. Die falsche Angabe der Stadt ist übrigens nach meinem Dafürhalten irrelevant - diesen Fehler hast du durch deine schriftliche Reaktion leider schon unfreiwillig korrigiert.
CU
Olaf