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Rechtsanwalt Sven Schulze

Gartenhexe / 13 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe mal eine Frage: Bei Online Märchensammlung.de habe ich mich angemeldet (Januar 2009), aber gleich am zweiten Tag widerrufen. Als Antwort erhielt ich die Rechnung über 60,00 Euro. Ich habe natürlich bis jetzt nicht gezahlt. Es folgte ein reger Schriftwechsel, weil die Online Premium Contend Limited (Rolf Schünemann)meinen Widerruf nicht akzeptiert hat. (Ich hatte ja ein 14-tägiges Widerrufsrecht). Herr Schünemann drohte mit verschiedenen Schreiben.
Heute erhielt ich nun eine E-Mail von der Anwaltschaftskanzlei Sven Schulze mit der Aufforderung zu zahlen, anderenfalls wird Herr Schulze ein Mahnverfahren einleiten.
Was hat es mit dem RA Schulze auf sich. Ist er vertrauenswürdig? Ich bin nach wie vor der Meinung, daß ich rechtzeitig widersprochen habe.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Mit freundlichen Grüßen
E. Bartels

nicht nur das ...... Gerd6
Olaf19 Gartenhexe „Rechtsanwalt Sven Schulze“
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Ob RA Schulze vertrauenswürdig ist, kann dir völlig gleichgültig sein - du bist schließlich nicht sein Mandant ;-)

Da die Beiträge in den verlinkten Threads etwas widersprüchlich sind - der eine sagt so, der andere so - noch einmal kurz und knackig:

Online-Geschäfte werden von unserm Gesetzgeber wie Haustürgeschäfte behandelt, d.h. du hast 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn du schon nach 2 Tagen schriftlich widersprochen hast, bist du im Recht.

Schreib dem Anwalt, dass du die Zahlung ablehnst, verweise auf dein Widerrufsschreiben, das du in Kopie beilegst und hebe dort das Absendedatum mit Leuchtmarker hervor. Danach würde ich auf nichts mehr reagieren!

Erst wenn du einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommst, musst du noch einmal widersprechen, sonst erwirkt die Gegenseite einen "Titel" gegen dich. Aber so weit werden die kaum gehen, weil die genau wissen, dass sie sich bei der Gelegenheit eine blutige Nase holen.

CU
Olaf