Hallo zusammen!
Es ist ja allgemein bekannt, dass EULAs nicht als 100 pro rechtsverbindlich für den User gelten, dass ihre Tragweite unter Juristen durchaus umstritten ist. Und trotzdem hätte ich ein ungutes Gefühl dabei, die dort festgelegten Bestimmungen mit Füßen zu treten. Die folgende Frage ging mir heute durch den Sinn, als ich beim Aufräumen die Dokumentation zu meinem Apple-G5 inkl. Lizenzvertrag zum vorinstallierten Mac OS Tiger in den Händen hielt (ja, das Teil ist schon ein paar Jahre alt).
Vor knapp 2 Jahren veröffentlichte Apple eine neue Version seiner Musiksoftware Logic - aus Logic Pro 7 wurde das Software-Bundle Logic Studio 1, inkl. Logic Pro 8 und weiteren Software-Komponenten. Als Pro-7-User brauchte ich nur das preiswerte Upgrade auf die neue Version zu kaufen und den Hardware-Dongle über das Internet zu re-aktivieren - das war's schon.
Von nun an hatte ich alles doppelt, außer dem Hardware-Dongle - sowohl diverse Handbücher als auch Installationsmedien waren sowohl von Version 7 als auch von 8 vorhanden. Das brachte mich auf die Idee, die älteren Teile einzeln übers Internet (www.musicgear.de) zu verkaufen. Die gingen weg "wie geschnitten Brot", die Installations-DVDs sogar für satte 50 Euro, obwohl ich groß und breit darauf hingewiesen hatte, dass hier keine Lizenz verkauft wird, sondern nur die Medien dazu, dass also die Zielgruppe nur Leute sind, die bereits eine Lizenz besitzen, aber ihre Medien dazu verbaselt oder unbrauchbar gemacht haben.
Das EULA zu Logic Pro 7 besitze ich zwar nicht mehr, aber bei meiner Mac-OS-Tiger-Lizenz steht, dass eine Veräußerung nur erlaubt ist, wenn die Software komplett und unverändert weitergegeben wird, inkl. aller Medien und Handbücher. Ich unterstelle einmal, dass für Logic Pro analog die gleichen Bedingungen gegolten haben.
Jetzt interessiert mich eins: War der Separat-Verkauf von Installations-DVDs ohne Handbücher, bzw. div. Handbücher einzeln ohne DVDs, und vor allem alles ohne Dongle trotzdem rechtmäßig, oder hätte ich das nicht tun dürfen? Nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis sind all diese Knebel-EULAs juristisch eh für den Eimer, aber evtl. gibt es dazu qualifiziertere und differenziertere Infos von euch.
THX
Olaf
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Hi Max,
Soll jetzt keine Kritik an dir sein, aber ich finde es merkwürdig, dass dieser Hinweis auf den Unterschied zwischen Urheberrecht einerseits und Eigentumsrecht am physisch greifbaren Material, Datenträger und Dokumentation, fast reflexartig auf dem Fuße folgt, wenn man derartige Überlegungen anstellt, wie ich sie geäußert habe.
Wenn ich mir einen Kühlschrank kaufe, oder ein Auto, oder einen Föhn, dann erwerbe ich doch auch nur den Artikel als solchen und nicht die Rechte am Konstruktionsgeheimnis. Das ist so selbstverständlich, dass davon keiner spricht - nur wenn es um Softwareprodukte geht, wird immer so ein Riesen-Aufriss um das Geistige Eigentum gemacht - als ob es das nicht überall gäbe, wo Technik im Spiel ist.
Darf mir dann ein Kühlschrankhersteller auch vorschreiben, wie viele und welche Lebensmittel ich in "seine" Kühlschränke legen darf? Und wenn ich mehr als 3 Flaschen Bier kühlen will, muss ich einen zweiten Kühlschrank kaufen, schließlich wurde mir ja nur das Nutzungsrecht für 3 Flaschen eingeräumt... wenn man dieses Prinzip auf andere Lebensbereiche überträgt, wird doch spätestens klar, was für ein Unsinn das ist.
Warum glauben Software-Hersteller immer, dass sie eine Extrawurst gebraten bekommen? Halten die sich für etwas besseres?
Bitte jetzt nicht den Einwand bringen, dass man Software ganz leicht kopieren kann, einen Kühlschrank aber nicht - von kopieren und weitergeben war ja nicht die Rede.
Um es etwas zu konkretisieren: Darf mir ein Softwarehersteller tatsächlich verbieten, die Handbücher ohne die Original-Datenträger, bzw. die Programm-DVD ohne den Kopierschutz-Dongle zu verkaufen?
Auch wenn das erheiternd klingen mag, ich sehe gerade keinen Unterschied, ob ich das tue, oder ob ich meine Kühlschranktür separat verkaufe - als Ersatzteil für jemanden, der den gleichen Kühlschrank hat, dem aber die Tür kaputt gegangen sind.
CU
Olaf