Mir ist heute eine Abmahnung der Waldorf-Rechtsanwaltskanzlei in München zugestellt worden.
Vorwurf: Von meinem Anschluss aus soll der Film "Männersache" über Bittorrent zum Tausch zur Verfügung gestellt worden sein.
Es liegt eine beglaubigte Abschrift des Landgerichtes Köln vom 4.5.09 bei, in dem die Telekom ermächtigt wurde, Auskunft über die Nutzerdaten zu erteilen. Der Ermittlungsdatensatz liegt bei.
Ich soll bis zum 12.06.09 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 18.06.09 insgesamt 956 € (506 € Rechtanwaltskosten und 450 € Schadenersatz) überweisen.
Der Thread der Redaktion vom 11.05. ist mir bekannt, enthält aber leider keine für mich hilfreichen Beiträge.
Wie soll ich mich verhalten?
fragt dringend und grüßt
sixty
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
der Unterschied besteht darin, daß
März 09 = Film im Kino und
Oktober 09 = Verkaufsstart als Kauf-DVD
Die "gesaugten" Filme sind ja auch dadurch "interessant", daß sie schon zu ergattern sind, BEVOR man sie kaufen kann.
Teils geklaut auf abenteuerlichen Wegen oder in mieser Qualität im Kino abgefilmt.
hth
Gerd