Mir ist heute eine Abmahnung der Waldorf-Rechtsanwaltskanzlei in München zugestellt worden.
Vorwurf: Von meinem Anschluss aus soll der Film "Männersache" über Bittorrent zum Tausch zur Verfügung gestellt worden sein.
Es liegt eine beglaubigte Abschrift des Landgerichtes Köln vom 4.5.09 bei, in dem die Telekom ermächtigt wurde, Auskunft über die Nutzerdaten zu erteilen. Der Ermittlungsdatensatz liegt bei.
Ich soll bis zum 12.06.09 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 18.06.09 insgesamt 956 € (506 € Rechtanwaltskosten und 450 € Schadenersatz) überweisen.
Der Thread der Redaktion vom 11.05. ist mir bekannt, enthält aber leider keine für mich hilfreichen Beiträge.
Wie soll ich mich verhalten?
fragt dringend und grüßt
sixty
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Hallo Sixty,
Die wichtigste Frage von allen: Hast du den Film denn nun bei BitTorrent angeboten oder nicht? Die Formulierung "soll zur Verfügung gestellt worden sein" lässt eher Zweifel zu.
Falls die Anschuldigung falsch ist, würde ich mir einen Anwalt nehmen - bei dieser Größenordnung, nahe dem vierstelligen Bereich, lohnt sich das m.E. schon.
Falls die Anschuldigung zutreffend ist, ginge es ja nur noch um Schadensbegrenzung. Da wäre die Frage zu klären, ob die beiden Forderungen angemessen oder eher überhöht sind. Auch dafür könntest du einen Anwalt konsultieren, allerdings - wenn der sagt, ja ist okay, du hast sogar noch Glück gehabt, hätte schlimmer kommen können - dann hättest du zusätzlich zu den 956 € auch noch deine eigenen Anwaltskosten an der Backe.
Warte am besten noch ein paar Antworten der wie immer hilfsbereiten Nickles-Community ab, evtl. kann dir jemand aus eigener Erfahrung sagen, ob die Forderung realistisch ist, insbesondere in dieser Höhe.
Dein Fall ist in jedem Fall ein besonderer, da du hier keine dubiose Email von irgendeiner Wald- und Wiesenfirma bekommen hast, so wie in zahlreichen anderen Threads, sondern hier scheint jemand richtig Nägel mit Köpfen gemacht zu haben.
CU
Olaf