Mir ist heute eine Abmahnung der Waldorf-Rechtsanwaltskanzlei in München zugestellt worden.
Vorwurf: Von meinem Anschluss aus soll der Film "Männersache" über Bittorrent zum Tausch zur Verfügung gestellt worden sein.
Es liegt eine beglaubigte Abschrift des Landgerichtes Köln vom 4.5.09 bei, in dem die Telekom ermächtigt wurde, Auskunft über die Nutzerdaten zu erteilen. Der Ermittlungsdatensatz liegt bei.
Ich soll bis zum 12.06.09 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 18.06.09 insgesamt 956 € (506 € Rechtanwaltskosten und 450 € Schadenersatz) überweisen.
Der Thread der Redaktion vom 11.05. ist mir bekannt, enthält aber leider keine für mich hilfreichen Beiträge.
Wie soll ich mich verhalten?
fragt dringend und grüßt
sixty
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.829 Beiträge
Äh, Sixty, jetzt bitte nicht lachen - der Film "Männersache" mit Mario Barth kommt erst am 31. Oktober diesen Jahres in den Handel (lt. Amazon - http://www.amazon.de/M%C3%A4nnersache-Dieter-Tappert/dp/B001UHO5Y4/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=dvd&qid=1244292060&sr=8-1). Meine Frage: a) wie kommt dein Sohn an einen Film, der erst in knapp 5 Monaten am Markt sein soll (dann ist das auf jeden Fall strafbar, wenn er Material abgegriffen hat was es offiziell noch nicht gibt) und b) falls explizit Film im Schreiben des Rechtsanwalts steht, dann könntest du ggf. Glück haben, da bis dato nur der Soundtrack zum Film (seit dem 9. April existiert).
Nimm deinen Sohn ins Gebet - wenn er es echt darafu angelegt hat, einen noch nicht veröffentlichen Film zu saugen, dann werden viele Argumente ins Leere laufen, da dann der RA ganz schnell von Bereitstellung zu illegaler Aneignung (da ja noch nicht offiziell verfügbar) kommt und sprich mit einem Fachanwalt.
BG,
Bergi2002