Mir ist heute eine Abmahnung der Waldorf-Rechtsanwaltskanzlei in München zugestellt worden.
Vorwurf: Von meinem Anschluss aus soll der Film "Männersache" über Bittorrent zum Tausch zur Verfügung gestellt worden sein.
Es liegt eine beglaubigte Abschrift des Landgerichtes Köln vom 4.5.09 bei, in dem die Telekom ermächtigt wurde, Auskunft über die Nutzerdaten zu erteilen. Der Ermittlungsdatensatz liegt bei.
Ich soll bis zum 12.06.09 eine Unterlassungserklärung unterschreiben und bis zum 18.06.09 insgesamt 956 € (506 € Rechtanwaltskosten und 450 € Schadenersatz) überweisen.
Der Thread der Redaktion vom 11.05. ist mir bekannt, enthält aber leider keine für mich hilfreichen Beiträge.
Wie soll ich mich verhalten?
fragt dringend und grüßt
sixty
Download-Dienste und Tauschbörsen 2.606 Themen, 14.820 Beiträge
Auf Nachfragen bei meinem Söhnchen (16) ergab sich, dass er tatsächlich den Film bei Bittorrent gesaugt hat, seinen Angaben sei es aber nicht möglich, dass von ihm etwas abgesaugt wird, da er keine Freigaben gesetzt hat, auf die andere zugreifen könnten.
Allerdings habe ich keine Ahnung, ob so etwas rechtlich relevant ist.
Gugeln nach Waldorf und Constantin-Film ergibt, dass es Hunderte dieser Abmahnungen gibt.
Interessant dazu der heutige Schlagzeilen-Thread "Interessantes Tauschbörsen-Urteil", in dem du dich ja auch geäußert hast.
Gruß,
sixty