Tja,
es geht doch. Nur wie viele wollen sich einengen.
http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/5/1/news-118512487/detail.html
Oder das schoene Leben aufgeben.
Gruss
Sascha
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Nein, nicht "ein Jahr" sondern *im ersten Jahr*, also nur im Jahr des Gewinns.
Glück für dich, wenn dir also am 1.1. eines Jahres ein größerer Gewinn zu fäallt, Pech, wenn das am 30.12. der Fall ist.
Da nur evtl. Erträge aus einem Lottogewinn steuerpflichtig sind, ist der Zeitpunkt des Gewinnzuflusses egal.
Glück für dich, wenn dir also am 1.1. eines Jahres ein größerer Gewinn zu fäallt, Pech, wenn das am 30.12. der Fall ist.
Da nur evtl. Erträge aus einem Lottogewinn steuerpflichtig sind, ist der Zeitpunkt des Gewinnzuflusses egal.
