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Nutzungsausfall ? ... PC

Bärliner80 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

Freund von mir hatte sich damals einen gebrauchten PC gekauft ( von privat zu privat )nun hatte dieser Mängel bzw. funktionierte nicht.

Der Verkäufer wollte ihn auch nicht zurücknehmen oder die Mängel ausbessern,nun aber wahrscheinlich durch Strafanzeige und Anwalt ,ist er nun bereit den PC zurückzunehmen.

kann man als Privatperson von privat einen Nutzungsausfall geltend machen für die Zeit ,wo man den Rechner nicht nutzen konnte.



Bär

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Bärliner80 gelöscht_84526 „So etwas muss man nach meinem Verständnis bei einem Privatkauf/verkauf von Fall...“
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Hi,

ja sicher hat er es mind. 2x versucht "im guten" zu klären ! .... eine halbe Stunde später war gleich eine Mail an den Verkäufer geschickt worden ,wo der Sachverhalt ihm gleich dargelegt wurde. Erst nach der 2. Mail ,eine Woche später hat er reagiert und sich auf die berühmten Worte berufen.

war ja selber mit dabei ,wo der PC angekommen ist , weil ich ihn eigentlich installieren sollte.

auf jeden Fall so wie der PC ankam ,entsprach er auf keinen Fall dem Angebot bzw. der Beschreibung.,,,,, trotz der berühmten Worte : " ohne Garantie und Rücknahme "

wenn das alle machen würden, jeden gebrauchten Schei* zu verkaufen mit dem Gewissen Zusatz ..... wo kämen wir da bloß hin !!! .... darum gleich eine Anzeige + Anwalt .... oder wir führen das Faustrecht wieder ein , welches bestimmte einen besseren Eindruck hinterläßt als Anwalt und Anzeige.

ist halt nur komisch ,das der Verkäufer nach fast 4 Wochen darauf eingeht,den PC zurückzunehmen.



Bär

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