Hi,
Freund von mir hatte sich damals einen gebrauchten PC gekauft ( von privat zu privat )nun hatte dieser Mängel bzw. funktionierte nicht.
Der Verkäufer wollte ihn auch nicht zurücknehmen oder die Mängel ausbessern,nun aber wahrscheinlich durch Strafanzeige und Anwalt ,ist er nun bereit den PC zurückzunehmen.
kann man als Privatperson von privat einen Nutzungsausfall geltend machen für die Zeit ,wo man den Rechner nicht nutzen konnte.
Bär
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So etwas muss man nach meinem Verständnis bei einem Privatkauf/verkauf von Fall zu Fall aushandeln. Ansonsten gilt "gekauft wie gesehen".
Wenn da also kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, in welchem der Verkäufer für auftretende Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist haftet, dann kann dein Bekannter sein Ansinnen knicken.
Zu diesem: ,nun aber wahrscheinlich durch Strafanzeige und Anwalt
Sollte mich sehr wundern, wenn da was bei rauskommt - außer vielleicht, dass sich der Anwalt ein paar Kröten einstecken kann....
Hat dein Bekannter eigentlich mal versucht, sich im Guten mit dem Verkäufer zu einigen? Wenn mir in so einem Fall jemand sofort mit Anwalt und Anzeige drohen würde, dann würde ich als Verkäufer auf stur schalten und gelassen der Dinge harren, welche da auf mich zukommen würden!
Gruß
K.-H.
Hi,
ja sicher hat er es mind. 2x versucht "im guten" zu klären ! .... eine halbe Stunde später war gleich eine Mail an den Verkäufer geschickt worden ,wo der Sachverhalt ihm gleich dargelegt wurde. Erst nach der 2. Mail ,eine Woche später hat er reagiert und sich auf die berühmten Worte berufen.
war ja selber mit dabei ,wo der PC angekommen ist , weil ich ihn eigentlich installieren sollte.
auf jeden Fall so wie der PC ankam ,entsprach er auf keinen Fall dem Angebot bzw. der Beschreibung.,,,,, trotz der berühmten Worte : " ohne Garantie und Rücknahme "
wenn das alle machen würden, jeden gebrauchten Schei* zu verkaufen mit dem Gewissen Zusatz ..... wo kämen wir da bloß hin !!! .... darum gleich eine Anzeige + Anwalt .... oder wir führen das Faustrecht wieder ein , welches bestimmte einen besseren Eindruck hinterläßt als Anwalt und Anzeige.
ist halt nur komisch ,das der Verkäufer nach fast 4 Wochen darauf eingeht,den PC zurückzunehmen.
Bär
Wenn ich mich richtig erinnere besteht sowohl nach EU und deutschem Recht keine Garantie- oder Rücknahmepflicht wenn der Private Verkäufer das kennzeichnet. Zumindest bei eBay wird fast jedes Teil so verkauft. Wenn du einen Prozessor einbaust, der läuft und am nächsten Tag abraucht hast du nix davon. Nur wenn die Sache auf den ersten Blick nicht läuft ist das Verkauf unter falschen Angaben.
Hi,
ne ist mir schon klar und weiß auch wie du es meinst .... beim Autokauf /-verkauf ist es ja auch fast so.
stell dir vor , ich verkaufe die ein Handy und schreibe rein :
* neuwertig
* mit Speicherkarte
* ohne Branding
- ohne Garantie und Rücknahme und Gewährleistung
dann wartest du fast einen Monat auf dein Handy, es kommt an,... du freust dich weil du schon die Hoffnung aufgegen hast ! packst es auch ...es grinst dich ein großes Vodafone-Embleme an,siehst ein zerkratztes Display,2 Tasten sind abgegriffen , willst wenigstens die Speicherkarte nehmen ... und es grinst dich ein leerer Schacht an !
dann weißt du ungefähr wie sich bzw. wir uns gefühlt haben und zu guter letzt beruft sich der Verkäufer noch auf seinen Satz : ohne ......
wenn der Typ nicht fast 400 km von mir weggewohnt hätte, weißt was ich gemacht hätte .... und dann kommen fast noch so Vorwürfe .. warum gleich ne Anzeige oder Anwalt !
Bär
Wie ist hier damals zu interpretieren? Gestern, vor 3 Wochen oder vor einem halben Jahr.
Demnach ist das Teil doch schon mal gelaufen?