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Nutzungsausfall ? ... PC

Bärliner80 / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi,

Freund von mir hatte sich damals einen gebrauchten PC gekauft ( von privat zu privat )nun hatte dieser Mängel bzw. funktionierte nicht.

Der Verkäufer wollte ihn auch nicht zurücknehmen oder die Mängel ausbessern,nun aber wahrscheinlich durch Strafanzeige und Anwalt ,ist er nun bereit den PC zurückzunehmen.

kann man als Privatperson von privat einen Nutzungsausfall geltend machen für die Zeit ,wo man den Rechner nicht nutzen konnte.



Bär

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gelöscht_84526 Bärliner80 „Nutzungsausfall ? ... PC“
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So etwas muss man nach meinem Verständnis bei einem Privatkauf/verkauf von Fall zu Fall aushandeln. Ansonsten gilt "gekauft wie gesehen".

Wenn da also kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, in welchem der Verkäufer für auftretende Mängel innerhalb einer festgesetzten Frist haftet, dann kann dein Bekannter sein Ansinnen knicken.

Zu diesem: ,nun aber wahrscheinlich durch Strafanzeige und Anwalt

Sollte mich sehr wundern, wenn da was bei rauskommt - außer vielleicht, dass sich der Anwalt ein paar Kröten einstecken kann....

Hat dein Bekannter eigentlich mal versucht, sich im Guten mit dem Verkäufer zu einigen? Wenn mir in so einem Fall jemand sofort mit Anwalt und Anzeige drohen würde, dann würde ich als Verkäufer auf stur schalten und gelassen der Dinge harren, welche da auf mich zukommen würden!

Gruß
K.-H.

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