Bin gerade durch Zufall in einem Blog auf die Nachricht gestossen, das unsere Grundrechte bereits erheblich eingeschränkt wurden. Dabei handelt es sich um die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversertheit, der Freiheit der Person und des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses.
Ja hab ich etwas verpasst? Ich dachte ich lese nicht richtig oder war euch diese Gesetzesänderung bekannt? Habe über Google recherchiert und tatächlich, im
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23 (auf Seite 999) findet man folgendes:
§ 98
Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Hier der Link : http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Und noch ein weiterer Link den ich dazu fand : http://lexetius.com/BKAG/38
Bin gespannt was ihr dazu sagt oder ob ich der einzige bin, der davon noch nichts wusste und gelinde gesagt schwer überrascht ist.
Gruss
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Hallo in die Runde.
Im zweiten Link steht, dass das Gesetz 1997 schon einmal geändert wurde und jetzt 2008. § 98 sagt. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wird eingeschränkt. Artikel 2 Absatz 2
Das heißt also, jetzt darf mir jeder Dorfpolizist was auf die Vorderzähne geben, wenn er hinterher behauptet ich hätte mich einer "Kontrolle" widersetzt. Wie im wilden Westen. Danke Fake23 für die Inf. Jetzt werde ich mir einen Knüppel ins Auto legen und auf Notwehr plädieren. Wenn ich kein Recht auf körperliche Unversehrtheit habe, dann hat der, der mich schlägt auch keine mehr. Und dann regen sich alle auf, wenn ein Kripobeamter einem Mörder Folter androht. Irgendwie alles Schizo.
Gruß Jogi