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1§ 38. Einschränkung von Grundrechten.

Fake23 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Bin gerade durch Zufall in einem Blog auf die Nachricht gestossen, das unsere Grundrechte bereits erheblich eingeschränkt wurden. Dabei handelt es sich um die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversertheit, der Freiheit der Person und des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses.

Ja hab ich etwas verpasst? Ich dachte ich lese nicht richtig oder war euch diese Gesetzesänderung bekannt? Habe über Google recherchiert und tatächlich, im

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23 (auf Seite 999) findet man folgendes:

§ 98

Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.


Hier der Link : http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf

Und noch ein weiterer Link den ich dazu fand : http://lexetius.com/BKAG/38

Bin gespannt was ihr dazu sagt oder ob ich der einzige bin, der davon noch nichts wusste und gelinde gesagt schwer überrascht ist.

Gruss

Wenn du lachst, dann lacht die ganze Welt mit dir. Doch wenn du weinst, dann weinst du allein.
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Max Payne Fake23 „1§ 38. Einschränkung von Grundrechten.“
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Die Verfassung lässt diese Einschränkungen ausdrücklich zu. Da heißt es in den entsprechenden GG-Artikeln dann z.B. "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.".

Das ist übrigens teils auch sinnvoll; anders wäre z.B. eine Freiheitsstrafe, der Notwehrparagraph, richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen bzw. Telefonüberwachung (auch z.B. Fangschaltungen bei Entführungen) gar nicht möglich.

Wer im Zweifel ist, ob die Einschränkung der Grundrechte in einem bestimmten Gesetz unnötig oder zu weitreichend ist, kann dies ja mit einer Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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