Bin gerade durch Zufall in einem Blog auf die Nachricht gestossen, das unsere Grundrechte bereits erheblich eingeschränkt wurden. Dabei handelt es sich um die Einschränkung des Rechts auf körperliche Unversertheit, der Freiheit der Person und des Brief, Post und Fernmeldegeheimnisses.
Ja hab ich etwas verpasst? Ich dachte ich lese nicht richtig oder war euch diese Gesetzesänderung bekannt? Habe über Google recherchiert und tatächlich, im
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I, Nr. 23 (auf Seite 999) findet man folgendes:
§ 98
Einschränkung von Grundrechten:
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und des Schutzes vor Auslieferung (Artikel 16 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) werden nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt.
Hier der Link : http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0995.pdf
Und noch ein weiterer Link den ich dazu fand : http://lexetius.com/BKAG/38
Bin gespannt was ihr dazu sagt oder ob ich der einzige bin, der davon noch nichts wusste und gelinde gesagt schwer überrascht ist.
Gruss
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Die Verfassung lässt diese Einschränkungen ausdrücklich zu. Da heißt es in den entsprechenden GG-Artikeln dann z.B. "In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.".
Das ist übrigens teils auch sinnvoll; anders wäre z.B. eine Freiheitsstrafe, der Notwehrparagraph, richterlich angeordnete Hausdurchsuchungen bzw. Telefonüberwachung (auch z.B. Fangschaltungen bei Entführungen) gar nicht möglich.
Wer im Zweifel ist, ob die Einschränkung der Grundrechte in einem bestimmten Gesetz unnötig oder zu weitreichend ist, kann dies ja mit einer Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen.