Ein interessanter Bericht, in welchem die bisherigen Geschehnisse aufgearbeitet werden, ist hier bei der SZ zu finden: Klick.
Mir persönlich war die ganze Sache von vornherein nicht ganz geheuer....
Gruß
K.-H.
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es geht nicht ums widersprechen- sondern um Einspruch wenn offenbar idiologisch einseitig ermittelt wird.
man kann jemanden einsperren wenn er ein arschloch ist- nur bedarf es dafuer eines arschlochparagrafen- man sollte aber selbst arschloechern nix anhaengen was sie nicht verbrochen haben- das faellt ueber kurz oder lang auf die gesellschafft zurueck- sowas fuehrt zur beliebigkeit