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Legalität

Lupus5 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo liebe Foris!

Bitte helft mir bei folgender Frage:
Wie legal ist es, sich von YouTube mit dem Programm "Free-YouTube-to- MP3-Converter" Musik auf den Rechner zu ziehen?
Ich bin (viele hier wissen das schon) fast 73 Jahre alt und kenne mich da nicht so aus.
In letzter Zeit habe ich aber viel mit PowerPoint-Präsentationen, MovieMaker und selbst gebastelten Grußkarten mit Musik gearbeitet.
Dabei ist diese Frage entstanden.
Ich kann bequem nach einem Musikvideo bei YouTube suchen. Der o.g. Converter zieht die Musik auch problemlos aus dem Video raus.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das überhaupt darf. Schließlich will ich mich auf meine alten Tage nicht strafbar machen.
Bei Musicload kostet das ganze schließlich etwas. Das habe ich auch schon öfter gemacht. Aber nicht immer ist der gewünschte Titel bei Musicload zu finden.

Ich bin dankbar für jede Hilfe. Es genügt auch ein Link, wo ich etwas dazu finden kann.

Grüße von Lupus

Du machst Dich strafbar ... rill
Lupus5 rill „''Terms of Use'' YouTube ...“
Optionen

Danke Euch beiden.
Ich werde mich also mit aller gebotenen Vorsicht weiter wie bisher verhalten.
Es ist mir viel zu aufwendig, hierzu weiter zu recherchieren.
Vorsichtshalber notiere ich mir Eure Gedanken und lese sie zu Ostern oder zu familiären Geburtstagen, wenn ich wieder Grußkarten oder PowerPoint-Präsentationen bastle, nochmals durch.
Der Gedanke von rill, mich an alte Interpreten zu halten wie Rubinstein, erscheint mir wichtig.
Dummerweise habe ich die Etüde Nr.3 op.10 von einem jungen Pianisten gespielt genommen. Er ist ziemlich berühmt. Hoffentlich kriegt er mich nicht.
Zum Thema habe bin ich schon recherchierend herumgesurft. "Legal geklaut" finde ich ziemlich passend für mein bisheriges Vorgehen.
http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/internet/youtube_videos_downloaden/index.html

Auch interessant:
http://www.zoomer.de/news/topthema/-/-/artikel/youtube-muss-musikvideos-loeschen/index.html?page=1&cid=66788
http://www.jura.uni-saarland.de/news/newseintrag/?tx_ttnews[pointer]=16&tx_ttnews[tt_news]=1165&tx_ttnews[backPid]=71&cHash=19b116cdff
Falls dieser Link nicht funktioniert - hier steht am 26.10.06 zu lesen:

Auf Betreiben von insgesamt 23 japanischen Urheberrechtsvereinigungen und Medienanstalten wurden 30.000 Dateien aus dem Videoportal YouTube gelöscht. In einer Presseveröffentlichung erklärt die Japan Video Software Association (JVA), dass es schon seit langem ein großes Problem gewesen sei, dass auf YouTube japanische Fernsehsendungen und andere geschützte Werke ohne Erlaubnis der Urheber und der sonstigen Berechtigten angeboten werden. Daher hätten sich 23 urheberrechtsbezogene Vereinigungen und Unternehmen, wie etwa die Filmindustrie und die Medienanstalten, gemeinsam den Zeitraum vom 2. bis zum 6.10. zur "verstärkten YouTube-Gegenmaßnahme-Woche" erklärt und von YouTube verlangt, diese Dateien zu löschen. Diese Aktion sollte YouTube vor Augen führen, wie groß die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen ist. YouTube war in den letzten Wochen durch die milliardenschwere Übernahme von Google in die Schlagzeilen geraten. Nutzer können auf dem Portal Videos hochladen, wobei es hier oft zu Urheberrechtsverletzungen kommt. Dagegen hat sich nun die japanische Urheberrechtsvereinigung erfolgreich gewehrt.

Bedeutet das vielleicht, dass alles, was J E T Z T bei YouTube gefunden wird, eine gewisse Legalität besitzt?


Danke nochmals und viele Grüße!
Lupus

Wir bezahlen eh alles ... rill