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Legalität

Lupus5 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo liebe Foris!

Bitte helft mir bei folgender Frage:
Wie legal ist es, sich von YouTube mit dem Programm "Free-YouTube-to- MP3-Converter" Musik auf den Rechner zu ziehen?
Ich bin (viele hier wissen das schon) fast 73 Jahre alt und kenne mich da nicht so aus.
In letzter Zeit habe ich aber viel mit PowerPoint-Präsentationen, MovieMaker und selbst gebastelten Grußkarten mit Musik gearbeitet.
Dabei ist diese Frage entstanden.
Ich kann bequem nach einem Musikvideo bei YouTube suchen. Der o.g. Converter zieht die Musik auch problemlos aus dem Video raus.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das überhaupt darf. Schließlich will ich mich auf meine alten Tage nicht strafbar machen.
Bei Musicload kostet das ganze schließlich etwas. Das habe ich auch schon öfter gemacht. Aber nicht immer ist der gewünschte Titel bei Musicload zu finden.

Ich bin dankbar für jede Hilfe. Es genügt auch ein Link, wo ich etwas dazu finden kann.

Grüße von Lupus

Du machst Dich strafbar ... rill
Lupus5 rill „Du machst Dich strafbar ...“
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Danke für Deine Antwort und ebenfalls noch ein gutes Neues Jahr.
So richtig schlau bin ich immer noch nicht.
Mein Rechtsempfinden in dieser Sache entspricht dem Deinen. Aber sicher bin ich nicht. Unsicherheit schützt nicht vor Strafe. Es wird in den Medien ja ein ziemlicher Rummel mit der Illegalität von Downloads aus dem Internet gemacht.
Die Grußkarten verschicke ich nur an ein paar Freunde. Mehr als zehn kommen pro Fest nicht zusammen.
Inwieweit der Free-YouTube-MP3-Converter, der mir die Musik-Downloads macht, sich auf dem Boden der Legalität bewegt, habe ich noch nicht herausfinden können.
Meine 17-jährige Enkelin verkehrt bei Last.fm. Dort gibt es ein Limit für das kostenlose Anhören. Wenn das überschritten ist, kriegst Du nur noch eine kurze fragmentarische Anhör-Version serviert.
Das hat mich stutzig gemacht. Ich habe über den Account meiner Enkelin die gewünschte Musik herunterladen wollen. Das klappte dann nicht mehr, weil ich zu lange damit unterwegs war. Limit überschritten!
Bei YouTube klappte es problemlos. Die Vollversion eines Videos (Chopin-Klaviermusik) wird so oft geliefert, wie ich will.
Das Umwandeln der Video-Musik ist ebenfalls mit dem genannten Programm möglich.
Von einem Kopierschutz ist nirgendwo die Rede.
Irgendwo las ich, dass dies alles nur für den privaten persönlichen Gebrauch erlaubt ist. Eine Verbreitung dagegen ist illegal. YouTube sei von Google eingekauft worden. Sie bezahlen an den Autor des Musik-Videos Geld. Durch die massenhafte Nutzung ihres Portals kriegen sie alles leicht wieder rein.
Wenn ich also zehn E-Mails mit einer selbst hergestellten *.wmv-Datei verschicke, ist das schon "illegale Verbreitung"?

Gruß Lupus

Wir bezahlen eh alles ... rill