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Legalität

Lupus5 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo liebe Foris!

Bitte helft mir bei folgender Frage:
Wie legal ist es, sich von YouTube mit dem Programm "Free-YouTube-to- MP3-Converter" Musik auf den Rechner zu ziehen?
Ich bin (viele hier wissen das schon) fast 73 Jahre alt und kenne mich da nicht so aus.
In letzter Zeit habe ich aber viel mit PowerPoint-Präsentationen, MovieMaker und selbst gebastelten Grußkarten mit Musik gearbeitet.
Dabei ist diese Frage entstanden.
Ich kann bequem nach einem Musikvideo bei YouTube suchen. Der o.g. Converter zieht die Musik auch problemlos aus dem Video raus.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich das überhaupt darf. Schließlich will ich mich auf meine alten Tage nicht strafbar machen.
Bei Musicload kostet das ganze schließlich etwas. Das habe ich auch schon öfter gemacht. Aber nicht immer ist der gewünschte Titel bei Musicload zu finden.

Ich bin dankbar für jede Hilfe. Es genügt auch ein Link, wo ich etwas dazu finden kann.

Grüße von Lupus

Du machst Dich strafbar ... rill
Synthetic_codes Lupus5 „Danke für Deine Antwort und ebenfalls noch ein gutes Neues Jahr. So richtig...“
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Hi.

Also du kannst davon ausgehen, dass es nach der YouTube "Terms of Service" untersagt ist, youtube videos zu rippen(also zu kopieren).

Jetzt kommt aber das ABER:

Illegal ist es meines erachtens nicht. Das deutsche Recht sieht meines wissens vor, dass das kopieren von nicht "wirksam"(was immer das heisst) Kopiergeschützten medien zum eigenen gebrauch erlaubt ist. Bei Youtube kann ich für mich keinen kopierschutz ausmachen, die Videos sind selbst mit einfachsten perlscripts kopierbar. Auch das konvertieren dieser dateien ist für mich nicht bedenklich. Wenn ich eine Audiocd kopiere und MP3s draus mache, um sie auf meinen mp3-player zu packen, ist das ja auch ok, solange die CD nicht kopiergeschützt ist.

Aber selbst wenn du es machst(und ich würde dir jetzt aus meiner sicht raten, einfach weiterzumachen) ist es sehr sehr unwahrscheinlich(so im bereich des 6ers im lotto) dass du erwischt wirst und oder strafrechtlich verfolgt. So sieht das deutsche gesetz

1. eine "erlaubnis" für kopieen im nicht gewerblichen umfang vor.
2. Wäre es für google (denen gehört YouTube) extrem aufwändig, ripper zu identifizieren, weshalb die es wohl nicht machen werden.
3. Viele urheberrechtlich geschützte musikstücke werden sogar legal auf youtube bereitgestellt, gegen beteiligung an den werbeeinnahmen natürlich.
4. Im falle von Chopin denke ich dass urheberrechtliche ansprüche bereits vor jahrzehnten verfallen sein müssten. (dazu dieser link(google 1. ergebnis)
http://www.traum-projekt.com/forum/94-recht-and-co/108984-klassische-musik-urheberrechtlich-gesch-tzt.html
5. habe ich noch nicht davon gehört, dass einer verklagt wurde, weil er bei youtube musik gerippt hat.

Wenn ich also zehn E-Mails mit einer selbst hergestellten *.wmv-Datei verschicke, ist das schon "illegale Verbreitung"?

Da du es ja nur an freunde und bekannte verschickst und kein Geld dafür nimmst, sehe ich das als privatkopie an.

FAZIT: Ich würde deine kopien als unbedenklich einstufen. Ich glaube nicht dass das illegal ist, und selbst wenn, dann ist die wahrscheinlichkeit, dass du erwischt wirst sehr sehr sehr gering. Dafür müssten einige unwahrscheinliche ereignisse auf einmal eintreten. Ich bin andererseits kein jurist, und kann dir daher nicht sagen: "Das ist auf jeden fall erlaubt" oder "das ist verboten!". Meine Empfehlung: Hole dir deine musik weiterhin bei Youtube. -->

Wir bezahlen eh alles ... rill