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Tonerpatrone killt Laserdrucker - Garantie/ Haftpflicht

Joerg69 / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe einen ca. drei Jahre alten HP-3015-Mulitfunktions-Laserdrucker mit einer recycelten Tonerpatrone, die letztes Jahr gekauft wurde. Als ich vor dem Einsetzen ins Gerät den Plastikstreifen herauszog, der bei HP wohl als Transportsicherung oder Versiegelung dient, fiel mir schon auf, daß
ein Widerstand zu überwinden war. Möglicherweise riß das Band ab und ein Teil blieb in der Tonerpatrone. Nach einer gewissen Betriebsdauer machte der Drucker Geräusche, als wäre ein Gegenstand in die Walze gekommen. Am Seitenrand wurde das Papier verknickt und der Toner nicht mehr fixiert. Als ich den Drucker öffnete, sah ich nach Entfernen der Toner-Patrone, wie ein Stückchen Plastikband, schön bebacken mit Toner, wieder von der Fixiereinheit ausgespuckt worden war.

Ich bin der Meinung, daß der Hersteller der Tonerpatrone den Schaden am Drucker reparieren und eine Ersatztonerpatrone liefern muß. Der Schaden am Drucker ist ein Haftpflichtschaden, der von der Tonerpatrone verursacht worden ist. Und auf der Patrone selbst ist noch Garantie.

Der Händler (Snogard in Frechen) hat eine für mich kostenlose Regulierung abgelehnt - ich müsse für 50 € einen Kostenvoranschlag bezahlen. Behauptet wurde, Ursache sei nicht die Tonerpatrone und beim Drucker sei keine Garantie mehr drauf.

Habe jetzt die Sache HP direkt vorgetragen - noch keine Antwort erhalten.

Hatte jemand schon einmal solch einen Fall oder weiß jemand Rat?

Viele Grüße von Jörg
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dirk42799 Joerg69 „Tonerpatrone killt Laserdrucker - Garantie/ Haftpflicht“
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klingt kniffelig.
Garantie oder auch Gewährleistung ist für den Drucker nach spätestens 2 Jahren (Fristbeginn: Kaufdatum) abgelaufen.
Somit schlechte Karten.

Weiter schreibst Du, daß der Toner recycelt war, somit doch höchstwahrscheinlich nicht von HP direkt kommt, oder?
Fraglich ist jetzt, ob ein ausdrücklich als recycelt verkaufter Toner eine neue Kaufsache darstellt, für die eine 2-jährige Gewährleistungsfrist gilt. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine gebrauchte Sache, auf die nur 1 Jahr Gewährleistung gegeben werden muß, wenn der Verkäufer kein Verbraucher ist (sondern umgangsspr. ein Händler).

Danach klärt sich dann auch, ob jemand für den Mangelfolgeschaden am Drucker selber haftbar gemacht werden kann.

Ist der Drucker denn kaputt, druckt er gar nicht mehr?

Du mußt erstmal mit noch ein paar Infos rüberkommen (Verkäufer Toner? Hesteller Toner?...), bevor wir Dir helfen können.

Einen Gang zum Anwalt wirst Du Dir im Zweifel aber nicht ersparen können.

Gruß,

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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