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News: Dumm gelaufen

Luxus-Jacht für 22,50 Euro verscheuert

Redaktion / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Mindestens 12.000 Euro wollte ein Ebayer mit dem Verkauf seiner Luxus-Yacht erzielen. Er kriegte allerdings nur 22 Euro und 50 Cent. Der Ex-Yachtbesitzer hat beim Einstellen seines Ebay-Angebots einen fatalen Fehler gemacht: das Eintragen eines Mindestgebots vergessen.

Nachdem ein Bochumer die Yacht für 22,50 Euro ersteigert hatte, weigerte sich der Verkäufer sie rauszurücken. Er argumentierte, es habe bei Ebay ein technisches Problem beziehungsweise ein Versehen ereignet.

Pech, urteilte jetzt das Kölner Landgericht, bei dem Käufer geklagt hatte. Die Internet-Auktion ist rechtskräftig, das Geschäft ist gültig. Jetzt muss der Verkäufer die Yacht rüberlassen oder 12.000 Euro als Ausgleich zahlen.

Quelle: Express.de

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Goldgräberstimmung dein.nachbar
felix3005 schuerhaken „Ich verstehe das nicht. Wenn ein Fehler als offenkundig erkennbar ist wer...“
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Zunächst einmal wundert mich so ein Urteil (leider) überhaupt nicht, denn im Gerichtssaal hat man schließlich fast immer erstmal 4 Gegner :

Gegner 1 :
Genervte , vertrottelte oder klippschülerhafte Richter, die nicht lesen wollen , nicht lesen können , oder die -wie so oft - zum Termin letztendlich nur willkürlich nach Tageslaune ausurteilen oder einfach nur dumm sind, bzw. faul oder korrupt urteilen, z.B. wenn Ihnen gerade selbst letzte Woche ein erhofftes Ebay-Schnäppchen durch die Lappen gegangen war.

Und dann ist da der Gegner No. 2 : Der gegnerische Anwalt .. und No. 3 der Prozessgegner selbst , na klar.

Und dann ist da aber auch noch der "Gegner" No. 4, und der ist der weitaus gefährlichste von allen : : Der eigene "Rechtsvertreter".

Das liegt zum einen an der oft völlig ungerechtfertigten "Vertrauensstellung" und weil es in der Natur der Sache liegt, daß er ja eigentlich auch nur an Deinem Unglück verdienen will und - egal was passiert - in jedem Fall ja auch daran verdienen wird.

Er hat mit dem Auftrag ja schon längst Dein Geld im Sack; ganz egal was für einen Scheiss er dann evtl. noch baut... und das baut er fast immer irgendwo ... mehr oder weniger... Warum sollte gerade er sich noch besonders anstrengen, wenn sein gesamtes Honorar zu 100% doch schon mit dem Auftrag auf dem Tisch liegt und nicht die Bohne mehr vom Erfolg abhängt ??!!

Sprich : Alle werden garantiert an Dir und an Deinem Unglück Ihr Einkommen generieren und kräftig zulangen.. Und genauso garantiert ist und bleibt, daß alle dafür möglichst nur wenig Zeit opfern wollen und herumschlampern. .. und Dich eigentlich möglichst nur schnell wieder loswerden wollen.

So erklären sich auch die schwachsinnigsten und von Blindheit geschlagensten Urteile, die auch immer wieder anderen Urteilen krass entgegenstehen. Nicht ohne Grund kursiert gerade auf den Gängen vor den Gerichtssäälen der schmunzelnde Spruch zwischen Anwälten : "Na, das wird schon schiefgehen." .. Gemeint ist aber natürlich nie Ihre Stellung , geschweige denn ihre Honorare..

Nicht selten gehen solche Fälle wie dieser hier wie eine Achterbahn durch die Instanzen.. Im vorliegenden Fall würde mich ja durchaus mal das komplette Urteil interessieren.. und ob es noch eine Berufung zum Oberlandesgericht, bzw. schon eine Revision zum Bundesgerichtshof gibt.

Notfalls gibt es ja auch noch den Europ. Gerichtshof.. der in manchen Fällen auch noch angerufen werden kann. Es kommt immer nur auf den Geldbeutel an und auf die Nerven. Erstinstanzliche Urteile ( insbes. an den Landgerichten ) kann man fast immer in der Pfeife rauchen.

Ich bin mir fast sicher, daß jede weitere Instanz hier noch ganz anders urteilen dürfte und jedesmal etwas anderes "Im Namen des Volkes" auf das Papier kritzelt.. zumindest dann, wenn die Eitelkeit der Richter an den höheren Gerichten die Faulheit tatsächlich noch etwas übertrifft.

Leider dauert der Instanzenweg aber immer viiiiiel zu lange, oft zig Jahre und ist dadurch in jedem Fall zerstörerisch und zermürbend und frist nicht nur die Rechtskosten , sondern auch ein Loch in den Bauch.

Es ist und bleibt deshalb ein Scheiss-System, in dem wieder einmal nur die "gewinnen", die es sich locker leisten können, während der Gelackmeierte zumeist schon nach der ersten Instanz ins Grass beissen muß.

Mit tut das Männlein der seine Scholle da verkaufen wollte oder mußte ehrlich gesagt leid. Denn es ist doch ganz offensichtlich, daß er einfach nur "vergessen" hatte, die Auktion mit allen miesen Tricks zu manipulieren. ( also mit Scheingeboten hochzupuschen oder zumindest "Mindestgebote" irgendwo anzuklicken )

Traurig, dass inzwischen nur noch der als "tüchtig" gilt, der gut bescheissen, manipulieren und abgreifen kann... Komischerweise sind es genau diese Kandidaten, die sich dann am lautesten über die "unkorrekten" 0,-Euro Angebote mit Sternchen und Fußnoten beschweren.

Euer Felix

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