Guten Tag!
Ihre AGB sollen einfach und deutlich sein, wie sie betonen.
Hierzu fehlt im Punkt Kündigung
1. der Hinweis auf den Adressaten und die Form der Kündigung.
2. Wenn man online bestellen kann, sollte auch ne online-Kündigung möglich sein.
3.Auch die vierteljährliche Frist zum Jahresende nutzen viele AboAnbieter in der Hoffnung auf Fristversäumnis aus. 4 Wochen sollte reichen.
Zu Herrn Nickles würde doch eine solche benutzerfreundliche Methode gut passen.
Gruß!
D.
Kritik und Fragen an Nickles 2.682 Themen, 22.677 Beiträge
Schön, Olaf, dass Du "halbwegs vernünftig (vieleicht ja sogar komplett) organisiert" bist.
Mir fällt u.U. erst im Okt. oder Nov., wenn´s draußen regnet, aus für mich wichtigen Gründen ein, dass ich was nicht mehr haben will.
Hast schon mal versucht, den richtigen Adressaten für Kündigung eines Zeitschriftsabonnement zu finden?
Aber, wie ich aus MN´s Antwort sehe, sitzen da keine Sturköppe.
Gruß und Danke für die Antworten!
D.