Guten Tag!
Ihre AGB sollen einfach und deutlich sein, wie sie betonen.
Hierzu fehlt im Punkt Kündigung
1. der Hinweis auf den Adressaten und die Form der Kündigung.
2. Wenn man online bestellen kann, sollte auch ne online-Kündigung möglich sein.
3.Auch die vierteljährliche Frist zum Jahresende nutzen viele AboAnbieter in der Hoffnung auf Fristversäumnis aus. 4 Wochen sollte reichen.
Zu Herrn Nickles würde doch eine solche benutzerfreundliche Methode gut passen.
Gruß!
D.
Kritik und Fragen an Nickles 2.713 Themen, 23.043 Beiträge
Auch die vierteljährliche Frist zum Jahresende nutzen viele AboAnbieter in der Hoffnung auf Fristversäumnis aus. 4 Wochen sollte reichen.
Dahinter sehe ich jetzt grad überhaupt keine Logik... wenn jemand nach 9 Monaten vergessen hat, dass er kündigen wollte, dann hat er es nach 11 Monaten doch erst recht vergessen?
Solche Sachen muss man sich als halbwegs vernünftig organisierter Erwachsener eben auf Termin legen. Wenn man das nicht tut, dann ist es völlig wurscht, ob die Kündigungsfrist 4 Tage oder 4 Monate beträgt. Dann vergisst man es eh.
CU
Olaf
Dahinter sehe ich jetzt grad überhaupt keine Logik... wenn jemand nach 9 Monaten vergessen hat, dass er kündigen wollte, dann hat er es nach 11 Monaten doch erst recht vergessen?
Solche Sachen muss man sich als halbwegs vernünftig organisierter Erwachsener eben auf Termin legen. Wenn man das nicht tut, dann ist es völlig wurscht, ob die Kündigungsfrist 4 Tage oder 4 Monate beträgt. Dann vergisst man es eh.
CU
Olaf