Guten Tag!
Ihre AGB sollen einfach und deutlich sein, wie sie betonen.
Hierzu fehlt im Punkt Kündigung
1. der Hinweis auf den Adressaten und die Form der Kündigung.
2. Wenn man online bestellen kann, sollte auch ne online-Kündigung möglich sein.
3.Auch die vierteljährliche Frist zum Jahresende nutzen viele AboAnbieter in der Hoffnung auf Fristversäumnis aus. 4 Wochen sollte reichen.
Zu Herrn Nickles würde doch eine solche benutzerfreundliche Methode gut passen.
Gruß!
D.
Kritik und Fragen an Nickles 2.683 Themen, 22.682 Beiträge
Hallo Dirk,
1. der Hinweis auf den Adressaten und die Form der Kündigung.
- das kriegt man eigentlich mit Erhalt der schriftlichen Rechnung mitgeteilt. Ich werde das aber in den AGB deutlich machen.
2. Wenn man online bestellen kann, sollte auch ne online-Kündigung möglich sein.
- das machen wir bewusst nicht - da haben wir einige schlechte Erfahrungen mit "Spassvögeln" gemacht, die dann permanent abonnieren wenn sie was aus Premium-Bereich lesen wollen und sofort danach wieder kündigen. Unser Papierweg bei Rechnung, Kündigung und Widerruf macht es den Spassvögeln etwas schwerer.
3.Auch die vierteljährliche Frist zum Jahresende nutzen viele AboAnbieter in der Hoffnung auf Fristversäumnis aus. 4 Wochen sollte reichen.
- wir handhaben das bei Fristversäumnis extrem kullant - niemand wird in eine Abo-Falle gelockt. Siehe beispielsweise hier: http://www.nickles.de/static_cache/538453068.html
Grüße,
Mike