mahlzeit..
ich habe mal eine frage zum thema ebay..
ein bekannter hat seinen uralt kadett bei ebay versteigert..
hat ordentlich bilder gemacht und auch auf die macken des fahrzeugs hingewiesen..
überraschenderweise war das höchstgebot weit über dem was er erwartet hatte..
und es dauerte auch nicht lange und das geld ist auf seinem konto eingegangen..
der meistbietende kam vorbei um sich das auto abzuholen..
und bei seiner 'liveinspektion' stellte er fest das er das fahrzeug nun doch nicht kaufen möchte..und verlangt nun sein geld zurück..
wie soll man sich denn da nun verhalten..oder ist das überhaupt rechtens??
habt ihr da ideen??
morgentliche grüße aus thüringen..
Vilco
Off Topic 20.343 Themen, 225.880 Beiträge
wenn du jmd. geld überwiesen hast kannst du diese überweisung sehr wohl rückgängig machen..dauert nur ein wenig länger bis das geld wieder da ist..
Nein! Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist im sog. Überweisungsgesetz geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
Nein! Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist im sog. Überweisungsgesetz geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.