mahlzeit..
ich habe mal eine frage zum thema ebay..
ein bekannter hat seinen uralt kadett bei ebay versteigert..
hat ordentlich bilder gemacht und auch auf die macken des fahrzeugs hingewiesen..
überraschenderweise war das höchstgebot weit über dem was er erwartet hatte..
und es dauerte auch nicht lange und das geld ist auf seinem konto eingegangen..
der meistbietende kam vorbei um sich das auto abzuholen..
und bei seiner 'liveinspektion' stellte er fest das er das fahrzeug nun doch nicht kaufen möchte..und verlangt nun sein geld zurück..
wie soll man sich denn da nun verhalten..oder ist das überhaupt rechtens??
habt ihr da ideen??
morgentliche grüße aus thüringen..
Vilco
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verkauft hat, hat der Käufer Pech, denn es gilt keine Rückgabe bei Nichtgefallen.
Aber warte noch andere Antworten ab.....
Es könnte durchaus sein, dass es sich dabei um einen Betrug handelt. Die Masche ist relativ alt und funktioniert anscheinend immer noch (ist aber nur ein Verdacht, kann auch alles rechtens sein).
Der Betrug funktioniert folgendermaßen: Es wird etwas zu einem total überhöhten Preis ersteigert, das Geld wird schnell überwiesen (oftmals sogar ein weit höherer Betrag als vereinbart) und dann wird vom Kauf zurück getreten, das Geld soll zurück bezahlt werden, dann jedoch in Bar, oder auf ein Western Union Konto.
Krux bei der Sache ist, dass das Geld nicht vom vermeintlichen Käufer überwiesen wurde, sondern von einem Konto eines unbeteiligten Dritten stammt, wo es mittels gestohlender Kontodaten aus angewiesen wurde.
In solch einem Fall hat der Verküfer doppelt Pech, denn wenn es heraus kommt ist er das Geld auf dem Konto wieder los und er macht sich auch noch der Geldwäsche mitverdächtig.
Ansonsten kommt es darauf an, wie die Auktion beschrieben war für das Fahrzeug, ob der Käufer vom Kauf zurück treten kann.
So siehts aus.
Oder der "Käufer" überredet dich und lässt sich das Geld wieder auszaheln und mcht dann auch noch die Überweisung rückgängig. Dann hast du ihm die 1000€ in Bar ausgezahlt und der macht die Buchung rückgängig: Schwupps, nochmal 1000€ futsch!
Ich mache sowas immer in Bar mit diversen Unterschriften.
wenn das geld auf einem konto gutgeschrieben ist kann man eine ueberweisung nicht mehr widerrufen anderst als bei bankeinzugsermächtigungen
Ehernes Gesetz im Rechtsstaat: Pacta sunt servanda ("Verträge sind einzuhalten"). Durch das Gebot auf ein sachlich korrektes und nicht irreführendes Angebot entsteht ein rechtskräftiger Vertrag, an den beide Seiten unerschütterlich gebunden sind. (Außer vielleicht wenn ein ganz offensichtlicher Irrtum vorliegt, z.B. folgenschwerer Tippfehler beim Gebotsbetrag o.ä.)
ABER: Von wessen Konto das Geld überwiesen wurde, lässt sich ja nachprüfen. Wenn da was nicht stimmt (im Sinne von xafford, s.o.): Strafanzeige. In diesem Fall hat der Käufer getäuscht und somit seine Vertragspflichten natürlich trotz Geldeingangs nicht wirksam erfüllt, also hat man auch als Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht und muss das Auto nicht herausgeben. Andererseits erwirbt man auch kein Eigentum an dem eingegangenen Geld, welches ja nach wie vor dem Geschädigten gehört.
Anders der Fall, wenn bis dahin alles mit rechten Dingen zugegangen ist: Dann könnte man auf Vertragserfüllung "bestehen" - was sich aber vorliegend erübrigt, denn das Geld hat man ja schon, der Käufer hat ja seinen Teil bereits erfüllt. Also sitzt man am längeren Hebel: man muss nur noch das Auto zur Abholung bereithalten und kann sich ansonsten locker zurücklehnen und abwarten. Der Käufer müsste vor Gericht ziehen und den Vertrag anfechten, wenn er sein Geld wiederhaben will. Und dem kann man gelassen entgegen sehen, denn damit dürfte er kaum Erfolg haben - außer natürlich, das Auto weicht erheblich vom Angebot ab bzw. Mängel (z.B. ein Unfall) wurden verschwiegen.
Soweit meine Einschätzung als juristischer Laie - natürlich ohne Gewähr.
Gruß, Manfred
danke für die schnellen antworten..
also ich sehe das genauso, danke manfred..
es ist zwar noch nicht so weit gekommen..jedoch hat der käufer sich auf einmal angestellt das er sich das anders vorgestellt hätte?!?!?! (ein schlimmer satz..ich weiß)
das geld kam jedoch von seinem konto..also thema gestohlene kontodaten können wir hier ausschließen..
falls es noch einmal diskrepanzen geben sollte zwischen käufer und verkäufer werde ich mich nat umgehend melden..
@lard: deine einschätzung ist nicht ganz richtig..wenn du jmd. geld überwiesen hast kannst du diese überweisung sehr wohl rückgängig machen..dauert nur ein wenig länger bis das geld wieder da ist..
grüße
keine einschaetzung sondern geltendes recht^^
solange eine ueberweisung net das haus verlassen hat gehts- wen sie gutgeschrieben wurde geht nix mehr- es sei denn das ganze war illegal
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html
edit:
http://www.welt.de/webwelt/article2034541/Falsche_Kontonummer_eingetippt_Geld_weg.html
Nein! Die Frist für den Widerruf von Überweisungsaufträgen ist im sog. Überweisungsgesetz geregelt. Hiernach kann der Überweisungsauftrag nur solange widerrufen werden, wie der Betrag noch nicht endgültig auf dem Konto des Begünstigten zur Verfügung gestellt wurde (§ 676a Abs. 4 BGB). Mit der Gutschrift auf dem Empfänger-Konto wird der Überweisungsauftrag somit unwiderruflich und der Zahlende muss sich dann unmittelbar an den Empfänger wenden, wenn er sein Geld zurückhaben will.
Genau so ist! Anders verhält es sich bei Abbuchungen!
Hier kann die Abbuchung bis zu 6 Wochen wieder zurück geholt werden und deshalb scheuen manche Firmen diese Art der Zahlung wie der Teufel das Weihwasser...:)
Gruß
luttyy
Fast :-). In der Praxis sind es meist bis zu 6 Wochen nach dem auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschluss. (http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html) Dieser Rechnungsabschluss wird i.d.R. quartalsweise erstellt, so dass die Frist zur Lastschriftrückgabe insgesamt bis zu 19 Wochen betragen kann.
Unberechtigte Lastschriften (dies ist der Fall, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt) können übrigens theoretisch zeitlich unbegrenzt zurückgeholt werden.
Na um so besser...:))