mahlzeit..
ich habe mal eine frage zum thema ebay..
ein bekannter hat seinen uralt kadett bei ebay versteigert..
hat ordentlich bilder gemacht und auch auf die macken des fahrzeugs hingewiesen..
überraschenderweise war das höchstgebot weit über dem was er erwartet hatte..
und es dauerte auch nicht lange und das geld ist auf seinem konto eingegangen..
der meistbietende kam vorbei um sich das auto abzuholen..
und bei seiner 'liveinspektion' stellte er fest das er das fahrzeug nun doch nicht kaufen möchte..und verlangt nun sein geld zurück..
wie soll man sich denn da nun verhalten..oder ist das überhaupt rechtens??
habt ihr da ideen??
morgentliche grüße aus thüringen..
Vilco
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keine einschaetzung sondern geltendes recht^^
solange eine ueberweisung net das haus verlassen hat gehts- wen sie gutgeschrieben wurde geht nix mehr- es sei denn das ganze war illegal
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung.html
edit:
http://www.welt.de/webwelt/article2034541/Falsche_Kontonummer_eingetippt_Geld_weg.html