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News: Pech für Musikindustrie

Gericht verweigert Herausgabe von Adresse

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Frankenthal hat die Herausgabe der Adresse eines mutmaßlichen Filesharers mit der Begründung verweigert, es handele sich dabei um Verkehrsdaten.

Bisher war man davon ausgegangen, dass Adressen zu den Bestandsdaten gehören. Verkehrsdaten, also zum Beispiel Verbindungsdaten, dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgehändigt werden. Filesharing ist jedoch keine schwere Straftat. Das Gericht schätzte die Grundrechte des vermeintlichen Rechtsverletzers höher ein, als das Interesse des Rechteinhabers.

Quelle: Spiegel online

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endlich, oder? Tuxus
Aragorn75 Tuxus „endlich, oder?“
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Rechteverwerter sind doch ein Übel unser Zeit. Das beginnt bei Musiklizenzen, geht über die Nutzung von Bildern und Fotokopien und endet bei Software-Lizenzen

Das ist nicht ein Problem unserer Zeit. Schon in der Zeit vor dem Internet waren Raubkopierer der MI und FI ein Dorn im Auge. Nur war es damals extrem schwer, diesen auf die Spur zu kommen. Noch schwerer war es, an die Privatleute zu kommen die zuhause ihre Kopien anfertigen.

Das Problem ist das Inet. Ohne dieses, könnte die MI und FI fast nichts tun. Wie sollten sie auch an die Info´s kommen???
Und so leicht, wie über das Inet Musik, Filme&Co zu tauschen, war es noch nie.

Früher musstest du erstmal die Kopie anfertigen und das meist in Echtzeit. Also ein 2Std. Film braucht auch 2Std. um kopiert zuwerden. Danach musst man sich zu Fuss/Auto/Fahrrad oder sonstwie in Bewegung setzen um zu seinem Kumpel zu fahren und ihm den Film auszuhängigen bzw. er kam zu dir...
Gut, das war persönlicher. Meist trank man noch ein Bier (manchmal auch ein paar mehr) und quatschte noch ein wenig.

Heute clickt man doch nur noch und es ist alles eine Sache von Sekunden... und vom persönlichen Kontakt reden wir erst garnicht...
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