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News: Pech für Musikindustrie

Gericht verweigert Herausgabe von Adresse

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Frankenthal hat die Herausgabe der Adresse eines mutmaßlichen Filesharers mit der Begründung verweigert, es handele sich dabei um Verkehrsdaten.

Bisher war man davon ausgegangen, dass Adressen zu den Bestandsdaten gehören. Verkehrsdaten, also zum Beispiel Verbindungsdaten, dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgehändigt werden. Filesharing ist jedoch keine schwere Straftat. Das Gericht schätzte die Grundrechte des vermeintlichen Rechtsverletzers höher ein, als das Interesse des Rechteinhabers.

Quelle: Spiegel online

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Alibaba Aragorn75 „Ist wohl die erste Auswirkung von dieser Heise News Schön wenn der Staat...“
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Da gibts ja tatsächlich noch ein Gericht, dem das Interesse "des Volks" über das der Industrie geht. Vielleicht waren aber auch bloss die Chefs schon im Urlaub ? Ich will besser nicht anfangen, da noch Hoffnung hineinzuinterpretieren.

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endlich, oder? Tuxus