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News: Pech für Musikindustrie

Gericht verweigert Herausgabe von Adresse

Redaktion / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Landgericht Frankenthal hat die Herausgabe der Adresse eines mutmaßlichen Filesharers mit der Begründung verweigert, es handele sich dabei um Verkehrsdaten.

Bisher war man davon ausgegangen, dass Adressen zu den Bestandsdaten gehören. Verkehrsdaten, also zum Beispiel Verbindungsdaten, dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten ausgehändigt werden. Filesharing ist jedoch keine schwere Straftat. Das Gericht schätzte die Grundrechte des vermeintlichen Rechtsverletzers höher ein, als das Interesse des Rechteinhabers.

Quelle: Spiegel online

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jueki Redaktion „Gericht verweigert Herausgabe von Adresse“
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Nun, da wird doch sicher einer (oder mehrere) unserer Volksvertreter (hihi) andere Meinungen dazu haben...
Oder geht es der MI schon so schlecht, das sie sich keine Bestechungsgelder Nebenbeschäftigungen für unsere darbenden Volksvertreter mehr leisten können? Keine Lobby bezahlen?
Würde mich arg wundern, käme da in der nächsten Zeit keine Gesetzesnovelle...

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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endlich, oder? Tuxus