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Verbot für strahlungsarme Telefone

Cloude / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

Die langlebigen und vergleichsweise strahlungsarmen (also die, ohne pulsierende DECT-Dauerstrahlung) Schnurlostelefone nach den Funkstandards CT1+ und CT2 werden ab 31.12.2008 verboten. Somit droht mir ab diesem Zeitpunkt wohl ein Bußgeld für's Telefonieren mit meinem Siemens-Megaset :-(

Siehe
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Telefon-Handy-Alte-Funktelefone-Betrieb-ab-2009-verboten-_2886995.html

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jueki Cloude „Verbot für strahlungsarme Telefone“
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"Zudem stelle der Betrieb ab Januar 2009 einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz dar. Der Besitzer des Telefons wird durch Messungen ermittelt und mit einem Bußgeld belegt, das laut Bundesnetzagentur mehr als 1.000 Euro betragen kann."
Hm. und woher soll mein Opa oder meine alte Tante wissen, das sie plötzlich dann eine Straftat begehen, wenn sie mit ihrem Arzt telefonieren?

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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na Danke!!! maddin5