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Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?

REPI / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe hier die Zeitschrift PCgo vorliegen, welche ein Kollege am Arbeitsplatz liegen gelassen hat.
Ähnelt sehr der Computer Bild.
Auf der Titelseite fällt sofort sehr reisserisch der Titel "MP3-Paradies Russland" ins Auge. Auch wird das Ganze noch ducrh Hammer und Sichel untermauert, obwohl die Herrn Redakteure auch dieses Blattes nun langsam wissen müssten, dass Russland wieder den Zarenadler verwendet.

In besagtem Artikel wird nun wieder die ruhmvolle Arbeit der Polizei bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität der Urheberrechtsverletzung beschrieben. Auch wird dort die tolle Arbeit der MA von proMedia gewürdigt, die im Auftrag der MI Halbwüchsige und dumme Jungs jagen, um deren Eltern dann das Geld aus der tasche zu ziehen.

Folgende Aussage steht auch darin. Ich zitiere.
"Bei der Durchsuchung des betroffenen Haushalts und der Beschlagnahmung der Computer, ist neben der Polizei oft auch proMedia dabei, um die Situation vor Ort genau zu untersuchen."

Dürfen die denn das ?

Ein Hausdurchsuchung ist eine hoheitliche Maßnahme, welche wohl nicht durch die MA irgendeines Unternehmens (mit-)durchgeführt werden dürfen.

Müste ich diese Hanseln überhaupt reinlassen, den die richterliche Hausdurchsuchung gilt doch wohl nur für Beamte mit hoheitlichen Rechten?
Die Anwesenheit der MA von proMedia dient ja in erster Linie nicht der Durchsetzung von Recht und Ordnung, sondern sie nehmen eigene wirtschaftliche Interessen war.
Da diese, bzw. ihre Auftraggeber, dann auch der Gegner in einem möglichen zivilrechtlichen Verfahren sind, wird diesen hier ein Vorteil verschafft, der nicht akzeptabel ist, da ich ja auch keinen Einblick bekommen, welche Beweise die ggf. gegen mich in der Hand haben, bzw. besteht hier sogar die Möglichkeit falsche Beweise untergeschoben zu bekommen (selbsgebrannte DVD's mit urheberrechtlich geschütztem Material).

Ich bitte um ausführliche Meinungen zum Thema, wobei ich weiß, dass selbst hier bei 5 Fachleuten 6 verschiedene Meinungen rauskommen würden.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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ähm Karsten? gelöscht_137978
onkel beffen REPI „Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?“
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Es ist erstaunlich das noch niemand auf die Idee gekommen ist Download-Marshalls einzuführen, ähnlich den Kopfgeldjägern in den USA.
Ich stelle mir das so vor das bewaffnete(man kann ja nie wissen,siehe KarstenW), von der proMedia autorisierte Download-Marshalls sich immer und zu jeder Zeit Zutritt (wörtlich zu nehmen) zu Wohnungen von Verdächtigen, und Verdächtig ist jeder mit einem Internetanschluß, verschaffen können, um Datenträger zur Auswertung zu beschlagnahmen.
Das würde auf jeden Fall die chronisch unterbesetzte Polizei entlasten.

Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran: Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!
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