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Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?

REPI / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe hier die Zeitschrift PCgo vorliegen, welche ein Kollege am Arbeitsplatz liegen gelassen hat.
Ähnelt sehr der Computer Bild.
Auf der Titelseite fällt sofort sehr reisserisch der Titel "MP3-Paradies Russland" ins Auge. Auch wird das Ganze noch ducrh Hammer und Sichel untermauert, obwohl die Herrn Redakteure auch dieses Blattes nun langsam wissen müssten, dass Russland wieder den Zarenadler verwendet.

In besagtem Artikel wird nun wieder die ruhmvolle Arbeit der Polizei bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität der Urheberrechtsverletzung beschrieben. Auch wird dort die tolle Arbeit der MA von proMedia gewürdigt, die im Auftrag der MI Halbwüchsige und dumme Jungs jagen, um deren Eltern dann das Geld aus der tasche zu ziehen.

Folgende Aussage steht auch darin. Ich zitiere.
"Bei der Durchsuchung des betroffenen Haushalts und der Beschlagnahmung der Computer, ist neben der Polizei oft auch proMedia dabei, um die Situation vor Ort genau zu untersuchen."

Dürfen die denn das ?

Ein Hausdurchsuchung ist eine hoheitliche Maßnahme, welche wohl nicht durch die MA irgendeines Unternehmens (mit-)durchgeführt werden dürfen.

Müste ich diese Hanseln überhaupt reinlassen, den die richterliche Hausdurchsuchung gilt doch wohl nur für Beamte mit hoheitlichen Rechten?
Die Anwesenheit der MA von proMedia dient ja in erster Linie nicht der Durchsetzung von Recht und Ordnung, sondern sie nehmen eigene wirtschaftliche Interessen war.
Da diese, bzw. ihre Auftraggeber, dann auch der Gegner in einem möglichen zivilrechtlichen Verfahren sind, wird diesen hier ein Vorteil verschafft, der nicht akzeptabel ist, da ich ja auch keinen Einblick bekommen, welche Beweise die ggf. gegen mich in der Hand haben, bzw. besteht hier sogar die Möglichkeit falsche Beweise untergeschoben zu bekommen (selbsgebrannte DVD's mit urheberrechtlich geschütztem Material).

Ich bitte um ausführliche Meinungen zum Thema, wobei ich weiß, dass selbst hier bei 5 Fachleuten 6 verschiedene Meinungen rauskommen würden.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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xafford neanderix „ Was gibt es da eigentlich juristisch zu entscheiden ? Das Gesocks von der MI,...“
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Was gibt es da eigentlich "juristisch zu entscheiden"? Das Gesocks von der MI, egal ob proMedia oder sonstwer, hat keine polizeilichen Befungnisse. Ergo haben sie in meiner Wohnung exakt *gar nichts* zu suchen, selbst dann nciht, wenn die Polizei sie mitbringt. Ich jedenfalls würde es drauf ankommen lassen uind _diesen_ Herren, den Zutritt verweigern - die Herren von der Polizei dürfen rein.

Ob Du das in der Praxis umsetzen könntest wäre wohl fraglich, bzw ob die Beamten da mitspielen würden. Erst einmal müsstest Du Dir vonjedem, der da in dem Tross ist den Dienstausweis zeigen lassen und ich bin mir da nicht sicher, ob die Beamten dazu Lust hätten (obwohl sie es wohl eigentlich müssten). Weiterhin könnte es Dir passieren, dass die Beamten dann mal eben kurz von Widerstand ausgehen und Dir nur so zum Spaß Handschellen verpassen und sag jetzt nicht "Das dürfen die nicht", denn wenn man liest, wie viele Hausdurchsuchungen in D-Land widerrechtlich bzw auf mangelnder Rechtsbasis durchgeführt werden bezweifle ich, dass die Beamten große Hemmungen hätten mal kurz die Handschellen auszupacken. Ich kannte selbst zwei Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden und ihrer Aussage nach ist mit den Beamten wenig zu spaßen und Drohungen (auch widerrechtliche) scheinen zu ihrem Handwerkszeug zu gehören. Bei einem wollten sie verbieten, dass er seinen Anwalt anruft und ihn in seiner Küche einsperren. Natürlich darfst Du die Beanten danach gerne Anzeigen oder dich beschweren... aber rate mal wen das interessiert und welche Folgen das hat...

Wo steht das?

§105, Abs. 2 StPO steht es. Allerdings war meine Angabedazu etwas verwirrend formuliert bzw unvollständig, der Verdächtige hat natürlich zusätzlich das Recht seinen Anwalt hinzu zu ziehen bzw. noch einen eigenen Zeugen zur Durchsuchung hinzu zu holen (wie gesagt z.B. den Nachbarn).

In solchen Fällen würde jeder halbwegs kompentente Anwalt deren "Beweismittel" rein juristisch in der Luft zerreissen, da bin ich mir sicher.

Ich bin mir da leider nicht mehr sicher. Wenn man sich anschaut, dass Richter einen billigen Papierausdruck eines Screenshot durch Beauftragte der Rechteinhaber als Beweis aktzeptieren, oder dass in Deutschland auch unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht verwertet werden können (ja in Deutschland geht dies im Gegensatz z.B. zu den USA nicht generell ausgeschlossen je nach Fall).
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ähm Karsten? gelöscht_137978