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Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?

REPI / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe hier die Zeitschrift PCgo vorliegen, welche ein Kollege am Arbeitsplatz liegen gelassen hat.
Ähnelt sehr der Computer Bild.
Auf der Titelseite fällt sofort sehr reisserisch der Titel "MP3-Paradies Russland" ins Auge. Auch wird das Ganze noch ducrh Hammer und Sichel untermauert, obwohl die Herrn Redakteure auch dieses Blattes nun langsam wissen müssten, dass Russland wieder den Zarenadler verwendet.

In besagtem Artikel wird nun wieder die ruhmvolle Arbeit der Polizei bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität der Urheberrechtsverletzung beschrieben. Auch wird dort die tolle Arbeit der MA von proMedia gewürdigt, die im Auftrag der MI Halbwüchsige und dumme Jungs jagen, um deren Eltern dann das Geld aus der tasche zu ziehen.

Folgende Aussage steht auch darin. Ich zitiere.
"Bei der Durchsuchung des betroffenen Haushalts und der Beschlagnahmung der Computer, ist neben der Polizei oft auch proMedia dabei, um die Situation vor Ort genau zu untersuchen."

Dürfen die denn das ?

Ein Hausdurchsuchung ist eine hoheitliche Maßnahme, welche wohl nicht durch die MA irgendeines Unternehmens (mit-)durchgeführt werden dürfen.

Müste ich diese Hanseln überhaupt reinlassen, den die richterliche Hausdurchsuchung gilt doch wohl nur für Beamte mit hoheitlichen Rechten?
Die Anwesenheit der MA von proMedia dient ja in erster Linie nicht der Durchsetzung von Recht und Ordnung, sondern sie nehmen eigene wirtschaftliche Interessen war.
Da diese, bzw. ihre Auftraggeber, dann auch der Gegner in einem möglichen zivilrechtlichen Verfahren sind, wird diesen hier ein Vorteil verschafft, der nicht akzeptabel ist, da ich ja auch keinen Einblick bekommen, welche Beweise die ggf. gegen mich in der Hand haben, bzw. besteht hier sogar die Möglichkeit falsche Beweise untergeschoben zu bekommen (selbsgebrannte DVD's mit urheberrechtlich geschütztem Material).

Ich bitte um ausführliche Meinungen zum Thema, wobei ich weiß, dass selbst hier bei 5 Fachleuten 6 verschiedene Meinungen rauskommen würden.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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xafford REPI „Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?“
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Ob die das dürfen oder nicht ist wohl auch juristisch noch strittig und nicht juristisch entschieden so weit ich das noch weiß. Problematisch ist, dass bei einer Hausdurchsuchung Zeugen anwesend sein müssen, dummerweise benennt nicht der "Hausdurchsuchte", sondern die Polizei den / die Zeugen. I.d.R. ist das entweder ein städtischer Beamter oder Angestellter, aber auch der Nachbar tut es. Die Polizei hat nun zwei Möglichkeiten die Anwesenheit der ProMedia-Büttel zu rechtfertigen.

Einmal als Zeugen, wobei dies jedoch die problematischere Variante sein dürfte, da ein Zeuge unabhängig sein muss (zumindest bei oberflächlicher Betrachtung), und das ist jemand, der in einem Abhängigkeitsverhältnis mit der Gegenpartei steht ganz offensichtlich nicht. Meines Wissens ist der Status der PM-Schergen ein anderer...

Die Polizei kann sie als externe Sachverständige hinzu ziehen. Aber auch dies ist rechtlich nicht sauber, da die Wahl des Sachverständigen zwar recht frei ist, das Problem aber darin liegt, dass in dem Fall der Sachverständige der Gegenseite die "Beweismittel" in die Hand bekommt, bevor diese erfasst aus verwertet sind. Zudem lässt entweder die Qualifikation, die Sorgfalt oder die Motivation der PM-Dingens offensichtlich oft zu wünschen übrig, da es auch Fälle gab wo offensichtlich legale Datenträger, die in keiner Weise etwas mit den Untersuchungen zu tun haben von den "Sachverständigen" als Beweismittel benannt und beschlagnahmt wurden.

Manchmal komtm das ganze aber noch wesentlich schlimmer und man könnte wirklich dem naheliegenden Verdacht anheim fallen, wir leben in einer Bananenrepublik, dann nämlich, wenn die gesamten "Beweismittel" samt und sonders direkt an die "Sachverständigen" weiter gereicht werden zur genaueren Beurteilung, bevor sonst irgend eine Institution sie genauer in Augenschein nehmen konnte. Eine ganz neue Form des Public-Private-Partnership. Fehlt nur noch, dass die MI auch noch die Richter stellt freundlicherweise.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ähm Karsten? gelöscht_137978