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Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?

REPI / 15 Antworten / Baumansicht Nickles

Habe hier die Zeitschrift PCgo vorliegen, welche ein Kollege am Arbeitsplatz liegen gelassen hat.
Ähnelt sehr der Computer Bild.
Auf der Titelseite fällt sofort sehr reisserisch der Titel "MP3-Paradies Russland" ins Auge. Auch wird das Ganze noch ducrh Hammer und Sichel untermauert, obwohl die Herrn Redakteure auch dieses Blattes nun langsam wissen müssten, dass Russland wieder den Zarenadler verwendet.

In besagtem Artikel wird nun wieder die ruhmvolle Arbeit der Polizei bei der Bekämpfung der Schwerstkriminalität der Urheberrechtsverletzung beschrieben. Auch wird dort die tolle Arbeit der MA von proMedia gewürdigt, die im Auftrag der MI Halbwüchsige und dumme Jungs jagen, um deren Eltern dann das Geld aus der tasche zu ziehen.

Folgende Aussage steht auch darin. Ich zitiere.
"Bei der Durchsuchung des betroffenen Haushalts und der Beschlagnahmung der Computer, ist neben der Polizei oft auch proMedia dabei, um die Situation vor Ort genau zu untersuchen."

Dürfen die denn das ?

Ein Hausdurchsuchung ist eine hoheitliche Maßnahme, welche wohl nicht durch die MA irgendeines Unternehmens (mit-)durchgeführt werden dürfen.

Müste ich diese Hanseln überhaupt reinlassen, den die richterliche Hausdurchsuchung gilt doch wohl nur für Beamte mit hoheitlichen Rechten?
Die Anwesenheit der MA von proMedia dient ja in erster Linie nicht der Durchsetzung von Recht und Ordnung, sondern sie nehmen eigene wirtschaftliche Interessen war.
Da diese, bzw. ihre Auftraggeber, dann auch der Gegner in einem möglichen zivilrechtlichen Verfahren sind, wird diesen hier ein Vorteil verschafft, der nicht akzeptabel ist, da ich ja auch keinen Einblick bekommen, welche Beweise die ggf. gegen mich in der Hand haben, bzw. besteht hier sogar die Möglichkeit falsche Beweise untergeschoben zu bekommen (selbsgebrannte DVD's mit urheberrechtlich geschütztem Material).

Ich bitte um ausführliche Meinungen zum Thema, wobei ich weiß, dass selbst hier bei 5 Fachleuten 6 verschiedene Meinungen rauskommen würden.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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neanderix REPI „Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?“
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Da diese, bzw. ihre Auftraggeber, dann auch der Gegner in einem möglichen zivilrechtlichen Verfahren sind, wird diesen hier ein Vorteil verschafft, der nicht akzeptabel ist, da ich ja auch keinen Einblick bekommen, welche Beweise die ggf. gegen mich in der Hand haben, bzw. besteht hier sogar die Möglichkeit falsche Beweise untergeschoben zu bekommen (selbsgebrannte DVD's mit urheberrechtlich geschütztem Material).

Hmm.... nach meinem Kenntnisstand taugt dasjenige Material, das proMedia oder sonstige Sachwalter der MI schon vorab in den fingern hatten, nicht mehr als Beweismaterial.

Ist übrigens dasselbe wie die "Zusammenarbeit" der Polizei mit diesem einen anderen Verband der content-Industrie -- denen sie schonmal den ein oder anderen PC zur "fachgerechten Untersuchung" überlassen.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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gelöscht_84526 neanderix „ Hmm.... nach meinem Kenntnisstand taugt dasjenige Material, das proMedia oder...“
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"Hmm.... nach meinem Kenntnisstand taugt dasjenige Material..........nicht mehr als Beweismaterial."

Kommt immer drauf an, welches Gericht über den jeweiligen Fall zu urteilen hat. In Hamburg tendiert man eher dazu, dieses Material als "Beweis" zuzulassen, als das in München oder Frankfurt der Fall ist.....

Gruß
K.-H.
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REPI neanderix „ Hmm.... nach meinem Kenntnisstand taugt dasjenige Material, das proMedia oder...“
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Mich würde vorrangig interessieren, ob die MA von proMedia aktiv an einer Hausdurchsuchung teilnehmen dürfen ?
...um die Situation vor Ort genau zu untersuchen !
Hier liegt doch der Hase im Pfeffer,bzw. wird Recht gebeugt.

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
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xafford REPI „Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?“
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Ob die das dürfen oder nicht ist wohl auch juristisch noch strittig und nicht juristisch entschieden so weit ich das noch weiß. Problematisch ist, dass bei einer Hausdurchsuchung Zeugen anwesend sein müssen, dummerweise benennt nicht der "Hausdurchsuchte", sondern die Polizei den / die Zeugen. I.d.R. ist das entweder ein städtischer Beamter oder Angestellter, aber auch der Nachbar tut es. Die Polizei hat nun zwei Möglichkeiten die Anwesenheit der ProMedia-Büttel zu rechtfertigen.

Einmal als Zeugen, wobei dies jedoch die problematischere Variante sein dürfte, da ein Zeuge unabhängig sein muss (zumindest bei oberflächlicher Betrachtung), und das ist jemand, der in einem Abhängigkeitsverhältnis mit der Gegenpartei steht ganz offensichtlich nicht. Meines Wissens ist der Status der PM-Schergen ein anderer...

Die Polizei kann sie als externe Sachverständige hinzu ziehen. Aber auch dies ist rechtlich nicht sauber, da die Wahl des Sachverständigen zwar recht frei ist, das Problem aber darin liegt, dass in dem Fall der Sachverständige der Gegenseite die "Beweismittel" in die Hand bekommt, bevor diese erfasst aus verwertet sind. Zudem lässt entweder die Qualifikation, die Sorgfalt oder die Motivation der PM-Dingens offensichtlich oft zu wünschen übrig, da es auch Fälle gab wo offensichtlich legale Datenträger, die in keiner Weise etwas mit den Untersuchungen zu tun haben von den "Sachverständigen" als Beweismittel benannt und beschlagnahmt wurden.

Manchmal komtm das ganze aber noch wesentlich schlimmer und man könnte wirklich dem naheliegenden Verdacht anheim fallen, wir leben in einer Bananenrepublik, dann nämlich, wenn die gesamten "Beweismittel" samt und sonders direkt an die "Sachverständigen" weiter gereicht werden zur genaueren Beurteilung, bevor sonst irgend eine Institution sie genauer in Augenschein nehmen konnte. Eine ganz neue Form des Public-Private-Partnership. Fehlt nur noch, dass die MI auch noch die Richter stellt freundlicherweise.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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neanderix xafford „Ob die das dürfen oder nicht ist wohl auch juristisch noch strittig und nicht...“
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Ob die das dürfen oder nicht ist wohl auch juristisch noch strittig und nicht juristisch entschieden so weit ich das noch weiß.

Was gibt es da eigentlich "juristisch zu entscheiden"? Das Gesocks von der MI, egal ob proMedia oder sonstwer, hat keine polizeilichen Befungnisse. Ergo haben sie in meiner Wohnung exakt *gar nichts* zu suchen, selbst dann nciht, wenn die Polizei sie mitbringt. Ich jedenfalls würde es drauf ankommen lassen uind _diesen_ Herren, den Zutritt verweigern - die Herren von der Polizei dürfen rein.

Problematisch ist, dass bei einer Hausdurchsuchung Zeugen anwesend sein müssen,

Ja.


dummerweise benennt nicht der "Hausdurchsuchte", sondern die Polizei den / die Zeugen.


Wo steht das?

Manchmal komtm das ganze aber noch wesentlich schlimmer und man könnte wirklich dem naheliegenden Verdacht anheim fallen, wir leben in einer Bananenrepublik, dann nämlich, wenn die gesamten "Beweismittel" samt und sonders direkt an die "Sachverständigen" weiter gereicht werden zur genaueren Beurteilung, bevor sonst irgend eine Institution sie genauer in Augenschein nehmen konnte. Eine ganz neue Form des Public-Private-Partnership.

In solchen Fällen würde jeder halbwegs kompentente Anwalt deren "Beweismittel" rein juristisch in der Luft zerreissen, da bin ich mir sicher.

Volker
Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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xafford neanderix „ Was gibt es da eigentlich juristisch zu entscheiden ? Das Gesocks von der MI,...“
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Was gibt es da eigentlich "juristisch zu entscheiden"? Das Gesocks von der MI, egal ob proMedia oder sonstwer, hat keine polizeilichen Befungnisse. Ergo haben sie in meiner Wohnung exakt *gar nichts* zu suchen, selbst dann nciht, wenn die Polizei sie mitbringt. Ich jedenfalls würde es drauf ankommen lassen uind _diesen_ Herren, den Zutritt verweigern - die Herren von der Polizei dürfen rein.

Ob Du das in der Praxis umsetzen könntest wäre wohl fraglich, bzw ob die Beamten da mitspielen würden. Erst einmal müsstest Du Dir vonjedem, der da in dem Tross ist den Dienstausweis zeigen lassen und ich bin mir da nicht sicher, ob die Beamten dazu Lust hätten (obwohl sie es wohl eigentlich müssten). Weiterhin könnte es Dir passieren, dass die Beamten dann mal eben kurz von Widerstand ausgehen und Dir nur so zum Spaß Handschellen verpassen und sag jetzt nicht "Das dürfen die nicht", denn wenn man liest, wie viele Hausdurchsuchungen in D-Land widerrechtlich bzw auf mangelnder Rechtsbasis durchgeführt werden bezweifle ich, dass die Beamten große Hemmungen hätten mal kurz die Handschellen auszupacken. Ich kannte selbst zwei Personen, bei denen Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden und ihrer Aussage nach ist mit den Beamten wenig zu spaßen und Drohungen (auch widerrechtliche) scheinen zu ihrem Handwerkszeug zu gehören. Bei einem wollten sie verbieten, dass er seinen Anwalt anruft und ihn in seiner Küche einsperren. Natürlich darfst Du die Beanten danach gerne Anzeigen oder dich beschweren... aber rate mal wen das interessiert und welche Folgen das hat...

Wo steht das?

§105, Abs. 2 StPO steht es. Allerdings war meine Angabedazu etwas verwirrend formuliert bzw unvollständig, der Verdächtige hat natürlich zusätzlich das Recht seinen Anwalt hinzu zu ziehen bzw. noch einen eigenen Zeugen zur Durchsuchung hinzu zu holen (wie gesagt z.B. den Nachbarn).

In solchen Fällen würde jeder halbwegs kompentente Anwalt deren "Beweismittel" rein juristisch in der Luft zerreissen, da bin ich mir sicher.

Ich bin mir da leider nicht mehr sicher. Wenn man sich anschaut, dass Richter einen billigen Papierausdruck eines Screenshot durch Beauftragte der Rechteinhaber als Beweis aktzeptieren, oder dass in Deutschland auch unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht verwertet werden können (ja in Deutschland geht dies im Gegensatz z.B. zu den USA nicht generell ausgeschlossen je nach Fall).
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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xafford Nachtrag zu: „ Ob Du das in der Praxis umsetzen könntest wäre wohl fraglich, bzw ob die...“
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Ist von einer CCC-Konferenz:

http://www.oberlehrer.de/?p=186

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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gelöscht_137978 xafford „PS: Hab das Video zum Thema Hausdurchsuchung wieder gefunden“
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http://wwwcip.cs.fau.de/23c3/schweigerecht-t3s3.wmv

sehr sehenswert mit viel Lachbeilage

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KarstenW REPI „Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?“
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Das Problem mit der Hausdurchsuchung hat man nicht wenn man eine Kalaschnikov AK-47 sein Eigentum nennen darf ;-).



Debian GNU/Linux https://www.debian.org/index.de.html
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neanderix KarstenW „Das Problem mit der Hausdurchsuchung hat man nicht wenn man eine Kalaschnikov...“
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Hmm... wenn du die rausholst, hast du ein ganz anderes Problem... ;-)

Volker

Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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KarstenW neanderix „Hmm... wenn du die rausholst, hast du ein ganz anderes Problem... - Volker“
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Hier ist diesem Staat ist da Tragen von Feuerwaffen verboten. Wenn ich in Kanada leben würde oder den U.S.A, dann darf ich mir auch ein Gewehr kaufen.
In den U.S.A sind sogar dank Präsident Bush automatische Waffen wieder erlaubt.
Es gibt in den amerikanischen Waffen-Geschäften einen Nachbau der originalen Kalaschnikov AK-47 zu kaufen. Ich weiß jetzt nicht wie das amerikanische Modell heißt. Aber als Sportschütze dürfte ich so eine Waffe besitzen.
Da ich aber verhältnismäßig arm bin und mir die Munition für die Kalaschnikov leider nicht leisten kann (750 Schuß in der Minute wenn ich mich recht erinnere), würde ich mir aus Kostengründen ein Unterhebel Repetier Gewehr von Winchester, das Modell 94 für etwa 500 $ kaufen. Da würde ich das Kaliber .45 bevorzugen, da ich dann die gleiche Muniton von meiner Pistole Kaliber .45 verschießen könnte.
Oder lieber gleich eine 357er Magnum ?
In Europa waren die Leute immer Untertane von irgendwelchen Königen und Adligen und früher wurde den einfachen Leuten verboten Waffen zu besitzen. Das scheint immer noch so zu sein, obwohl das hier eine Demokratie sein soll.

Das sind eben nur so ein paar Wünsche von mir.












Debian GNU/Linux https://www.debian.org/index.de.html
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gelöscht_137978 KarstenW „Hier ist diesem Staat ist da Tragen von Feuerwaffen verboten. Wenn ich in Kanada...“
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willste nicht doch lieber ein Bier trinken oder einen Kernel kompilieren und nochmal über alles nachdenken?

Du machst mir richtig Angst ;)

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Olaf19 gelöscht_137978 „ähm Karsten?“
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> willste nicht doch lieber ein Bier trinken oder einen Kernel kompilieren

Karsten ist auf dem Linux-Board immer soo friedlich - und hier auf Off Topic lässt er plötzlich die Sau raus...!

Kernel kompilieren scheint eine eher beruhigende Wirkung zu haben - in der Art wie "Kümmel konsumieren" oder so *g*.

CU
Olaf
Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Marwoj KarstenW „Hier ist diesem Staat ist da Tragen von Feuerwaffen verboten. Wenn ich in Kanada...“
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750 Schuß in der Minute wenn ich mich recht erinnere
erreicht nie..:) Schön lustig die Phantasie..
Alte Gurke, die Amis (und nicht nur) auf NATO Munition umgestellt haben, damit zielgenauer wird.
Ist abar nichts. HK & Co führt hier nach wie vor.. wobei sicher ein anderes Thema Karsten.

PS Kill AK..:))
Drei Magazine (90 Patronen) in einer Minute = Schrott
http://www.youtube.com/watch?v=xe2jUEaTBVA
--Gruß
amat victoria curam
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onkel beffen REPI „Hoheitliche Aufgaben, wer darf, wer nicht ?“
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Es ist erstaunlich das noch niemand auf die Idee gekommen ist Download-Marshalls einzuführen, ähnlich den Kopfgeldjägern in den USA.
Ich stelle mir das so vor das bewaffnete(man kann ja nie wissen,siehe KarstenW), von der proMedia autorisierte Download-Marshalls sich immer und zu jeder Zeit Zutritt (wörtlich zu nehmen) zu Wohnungen von Verdächtigen, und Verdächtig ist jeder mit einem Internetanschluß, verschaffen können, um Datenträger zur Auswertung zu beschlagnahmen.
Das würde auf jeden Fall die chronisch unterbesetzte Polizei entlasten.

Wenn du dich klein, nutzlos, beleidigt und depressiv fühlst, denke immer daran: Du warst einmal das schnellste und erfolgreichste Spermium deiner Gruppe!
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