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Zeitwertgutschrift?

Hebbe1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört

OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS

Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro

peterson Max Payne „Begriffsklärung Garantie - Gewährleistung“
Optionen

"Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - niemand wird gezwungen, Garantie zu gewähren. "


Das ist vollkommen richtig, auch das mit den Versprechen des Herstellers.
Du mußt das nur noch ein wenig erweitern.

Meist hat der Hersteller an seine Garantien Regeln gebunden, die dann auch verbindlich sind.
Was mit spontan einfällt:
* Kunde muß das Teil auf seine Kosten zurückschicken.


Zeitwertgutschrift? Hebbe1
Zeitwertgutschrift? Max Payne
Da muss ich dir zustimmen Hebbe1