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Zeitwertgutschrift?

Hebbe1 / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen

Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört

OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS

Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro

peterson Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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Nö, mußt Du nicht so hinnehmen.

Schau mal nach, ob Du Garantie hast oder nur Gewährleistung.

Zeitwertgutschrift ist nur dann angesagt, wenn man das Teil nicht mehr besorgen kann, weil es aus dem Handel genommen wurde oder eine Reparatur nicht möglich ist.

Bestehe auf Ersatz, wenn Du es noch haben willst.

Tuxus Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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Du kannst auf ein gleiches Produkt bestehen, sofern vorhanden, ohne einen Cent zu bezahlen.
Gewährleistung liegt vor. Evtl. auch eine Garantie des Herstellers.

Ist das Produkt nicht mehr beschaffbar und Du wählst ein anderes, DANN bekommst Du nur den Zeitwert für das alte.

Verbraucherzentrale ruft Dich :)

Hardwaretester Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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Du musst schauen wieviel Monate Garantie du hast. Gewährleistung ist was völlig anders als Garantie. Garantie hat man in der Regel nur 6 Monate. Ist die Garantie abgelaufen und du bist in der Gewähleistungszeit ( 2 Jahre ) dann hat der Händler tatsächlich das Recht bei einer Geldrückerstattung Geld abzuziehen für die Nutzungsdauer. Da du die Karte aber am 12.07 gekauft hast hast du Garantie mindestens bis 12.01 und somit dürfte der Händler nichts abziehen.

Max Payne Hardwaretester „Du musst schauen wieviel Monate Garantie du hast. Gewährleistung ist was...“
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Gewährleistung ist was völlig anders als Garantie.
Das ist so ziemlich der einzige inhaltlich korrekte Satz in Deinem Posting. Ansonsten wirfst Du Gewährleistung und Garantie munter durcheinander

Gewährleistung: Da geht es darum, dass nach § 433 BGB die Kaufsache bei der Übergabe frei von Sachmängeln sein muss. Spätere Verschlechterung der Kaufsache ist nicht per se ein Gewährleistungsgrund. Dauer: 24 Monate, davon die ersten 6 Monate mit Beweislastumkehr (sprich: der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe der Kaufsache noch nicht vorlag). Beispiel für keine Gewährleistung: Wenn die CPU abraucht, weil der Käufer sie nicht richtig eingebaut hat.

Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - niemand wird gezwungen, Garantie zu gewähren. Tut der Hersteller es doch, ist er allerdings gesetzlich an die Einhaltung seines Versprechens gebunden. Hier geht es darum, dass während der Garantiezeit keine Verschlechterung der Kaufsache eintritt. Je nach Hersteller kann sich die Garantie auf die gesamte Kaufsache oder nur einen Teilaspekt beziehen. Beispiel: "10 Jahre Garantie gegen Durchrosten" bei einem Kfz.
peterson Max Payne „Begriffsklärung Garantie - Gewährleistung“
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"Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - niemand wird gezwungen, Garantie zu gewähren. "


Das ist vollkommen richtig, auch das mit den Versprechen des Herstellers.
Du mußt das nur noch ein wenig erweitern.

Meist hat der Hersteller an seine Garantien Regeln gebunden, die dann auch verbindlich sind.
Was mit spontan einfällt:
* Kunde muß das Teil auf seine Kosten zurückschicken.


charlie62 Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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Conqueror Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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der Firma E-Bug lesen, deren Anwendung Du bei der Bestellung akzeptiert hast......
Da E-Bug zu den Billigheimern gehört, ist die Firma im Relamationsfall nicht so üppig, kann Sie auch nicht sein.Woher solls denn auch kommen.

Wenn man schon einen Coupon von 5€ anbietet, wenn man direkt bei dem Hersteller reklamiert, sagt dies doch schon alles. Man will Servicekosten einsparen, auf Kosten des Kunden ?

Hebbe1 Nachtrag zu: „Zeitwertgutschrift?“
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Erst mal Danke für die zahlreichen Antworten

Bin leider noch etwas verwirrt , was nun tatsächlich Fakt ist ?

Es geht nur um Garantie innerhalb der ersten 6 Monate
Ich geh mal davon aus das ASUS die auf seine Produkte gewährt
Sollte ich falsch liegen bitte berichtigen.

Mit der Gutschrift bin ich im Prinzip auch einverstanden.
Aber eben nur bei voller Rückerstattung vom Kaufpreis, (wenn möglich!)
Was sagen die „gesetzlichen Bestimmungen“ ??
Hab bei denen in den letzten 2 Jahren für ca. 6000 Euro eingekauft

E-bug schreibt in ihren AGB. die ich akzeptiert habe
„Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.“
Und mehr steht nicht drin

Auf eine Ersatzlieferung kann ich Verzichten
Das Risiko vom Totalen GAU bei gleichem Defekt ist mir zu hoch
Eine Wasserkühlung MUSS Dicht sein !!
Im SYSTEM sind immerhin knappe 2800 Euro verbaut

Hebbe

Max Payne Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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Was sagen die „gesetzlichen Bestimmungen“ ??
Den Link von Charly62 hast Du gelesen? Bis zum Ende?
Hebbe1 Max Payne „Zeitwertgutschrift?“
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Hab ich
Aber da gehts um Gewährleistung
oder hab ich was falsch verstanden

Max Payne Hebbe1 „Hab ich Aber da gehts um Gewährleistung oder hab ich was falsch verstanden “
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Bei Dir doch auch?!

Ob Du ein neues Gerät bekommst und eine "Benutzungsgebühr" für das defekte Teil bezahlen musst oder ob Du einfach statt des neuen Geräts etwas weniger als den ursprünglichen Kaufpreis bekommst, bleibt sich ja letztendlich gleich.

Hebbe1 Max Payne „Bei Dir doch auch?! Ob Du ein neues Gerät bekommst und eine Benutzungsgebühr...“
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Da muss ich dir zustimmen

xafford Hebbe1 „Hab ich Aber da gehts um Gewährleistung oder hab ich was falsch verstanden “
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Aber da gehts um Gewährleistung

So what? Eine Firma hat zwar bei der Gewährung relativ freie Hand was die Bedingungen angeht (sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstösst), sie darf dich über ihre Garantie jedoch nicht schlechter stellen, sprich die gesetzliche Gewährleitung einschränken. Dein Fall ist klassische Gewährleistung, denn deine Karte weist einen (nach deiner Beschreibung) offensichtlichen Defekt auf, der schon zum Zeitpunkt des Kaufes existierte (verdeckt) und der Kauf ist noch kein halbes Jahr her, Du hast also uneingeschränkten Anspruch auf Gewährleistung.

Jetzt kann eine Firma nicht hingehen und sagen: "Ja, aber sie haben ja Garantie und da gilt diesunddas...", das wäre eine Schlechterstellung des Kunden. Wenn Du stur sein willst kannst Du also erst einmal mauern und den Abschlag nicht aktzeptieren, wie Du dann weiter vorgehst solltest Du dann von der Reaktion seiten "e-Bug" abhängig machen.

PS: e-Bug und NorskIT wären übrigens die wirklich allerletzten Läden, beidenen ich einkaufen würde.
peterson Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
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Hast Du Garantie innerhalb der ersten 6 Monate hast Du Anspruch auf Ersatz ohne Abzug irgend welcher Kosten.

BGB lesen.