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Zeitwertgutschrift?

Hebbe1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört

OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS

Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro

peterson Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
Optionen

Nö, mußt Du nicht so hinnehmen.

Schau mal nach, ob Du Garantie hast oder nur Gewährleistung.

Zeitwertgutschrift ist nur dann angesagt, wenn man das Teil nicht mehr besorgen kann, weil es aus dem Handel genommen wurde oder eine Reparatur nicht möglich ist.

Bestehe auf Ersatz, wenn Du es noch haben willst.

@ max peterson
Zeitwertgutschrift? Hebbe1
Zeitwertgutschrift? Max Payne
Da muss ich dir zustimmen Hebbe1