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Zeitwertgutschrift?

Hebbe1 / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen

Ist zwar kein richtiger Nepp, aber ich ärgere mich trotzdem.
Hab mir am 12.07 von E-Bug eine Asus 768MB EN8800GTX AquaTank/HTDP PCIe Zugelegt-- Kaufpreis 644 Euro ,Karte war nach ca. 4 Monaten defekt
(Wasserkühlung ohne Wirkung und Undicht!!!)
Hätte mir beinah den kompletten Rechner zerstört

OK alles wieder zurückgeschickt und Reklamiert
Ging am 14.11 von E-Bug zu ASUS

Heute 7 Wochen Später eine Mail von E-Bug
Ihre Gutschrift wurde erstellt!
Sie haben wahlweise die Möglichkeit den Gutschriftsbertrag mit einer neuen Bestellung zu verrechnen oder aber auf ihr Konto überweisen zu lassen.
Zeitwerterstattung 580 Euro
In den AGBs steht nur: Für Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Muss ich das so Hinnehmen, oder hab ich Anspruch auf volle Rückerstattung bzw. Ersatz Immerhin geht’s um 64 Euro

Hardwaretester Hebbe1 „Zeitwertgutschrift?“
Optionen

Du musst schauen wieviel Monate Garantie du hast. Gewährleistung ist was völlig anders als Garantie. Garantie hat man in der Regel nur 6 Monate. Ist die Garantie abgelaufen und du bist in der Gewähleistungszeit ( 2 Jahre ) dann hat der Händler tatsächlich das Recht bei einer Geldrückerstattung Geld abzuziehen für die Nutzungsdauer. Da du die Karte aber am 12.07 gekauft hast hast du Garantie mindestens bis 12.01 und somit dürfte der Händler nichts abziehen.

@ max peterson
Zeitwertgutschrift? Hebbe1
Zeitwertgutschrift? Max Payne
Da muss ich dir zustimmen Hebbe1