Hallo,
da die meisten hier, wie ich, wohl auch Angestellte sind, hätte ich da mal ein Problem! Ich bin Servicetechniker und bekomme von allen meinen Umsätzen 10% Provision. Nun habe ich im November unter anderem ein Gerät verkauft, für das in der entsprechenden Abrechnung (November) nur 5% auftauchten. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hätte und deshalb erst die Hälfte der Provision berechnet werden würde! In der Dezemberabrechnung tauchte die fehlende Hälfte auch nicht auf, mit der gleichen Begründung. Weiß jemand, ob das rechtens ist und hat jemand vielleicht eine Argumentationshilfe für mich, wie ich das Problem geregelt bekomme. Es ist eine kleine Firma und auch kein Horrorbetrag, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist! Für Ideen wäre ich dankbar und verbleibe mit einem frohen neuen Jahr EffEff
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Hi!
Eine Aussage, was da rechtlich erlaubt ist und nicht, kann ich dir nicht geben. ich kann dir nur sagen, dass ich beruflich mit Softwaresystemen zu tun habe, die auch (neben vielen anderen Zeugs) Provisionen erfassen und verwalten können.
Hier wird bei vielen Kunden (die diese Software einsetzen) auch mit negativen Provisionen gearbeitet, d.h. eine Provision wird nachträglich wieder abgezogen. Man hat mir das mal so erklärt, dass es die Möglichkeit gibt, dass eine Kunde abspringt. Dann wird natürlich auch die Provision wieder zurückgezogen, die vorher "unter Vorbehalt" gezahlt wurde.
Mir erscheint da, die von dir geschilderte Methode, erst die halbe Provision zu zahlen und dann erst nach begleichen der Rechnung durch den Kunden die andere Hälfte, durchaus "richtig".
Ich muss allerdings dazu schreiben, dass ich keinen echten Provisionsvertrag kenne, so dass ich da keinen wirklichen Vergleich habe bzw. kein Beispiel habe.
Ich denke aber auch, dass das "Rechtliche" zu deiner Provisionsabrechnung in deinem Arbeitsvertrag fixiert wurde (bzw. in einer Ergänzung dazu). Mein Arbeitgeber bietet ein "Bonusmodell" für Mitarbeiter an, die nicht nur im Vertrieb arbeiten. Das wird zum teil auch provisorisch im Vorraus bezahlt und dann erst an einem Stichtag abgerechnet. Die Details sind bei mir alle in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fixiert. Das sollte bei dir auch so sein.
Falls das nicht der Fall ist, sind deine Provisionen wahrscheinlich (würde ich jedenfalls so sehen) freiwillige Zahlungen deines Arbeitgebers. Da weiss ich nicht, ob man da überhaupt etwas fordern kann. Ich dneke da kann er zahlen was und wann er will.
Bis dann
Andreas