Hallo,
da die meisten hier, wie ich, wohl auch Angestellte sind, hätte ich da mal ein Problem! Ich bin Servicetechniker und bekomme von allen meinen Umsätzen 10% Provision. Nun habe ich im November unter anderem ein Gerät verkauft, für das in der entsprechenden Abrechnung (November) nur 5% auftauchten. Auf Rückfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hätte und deshalb erst die Hälfte der Provision berechnet werden würde! In der Dezemberabrechnung tauchte die fehlende Hälfte auch nicht auf, mit der gleichen Begründung. Weiß jemand, ob das rechtens ist und hat jemand vielleicht eine Argumentationshilfe für mich, wie ich das Problem geregelt bekomme. Es ist eine kleine Firma und auch kein Horrorbetrag, aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist! Für Ideen wäre ich dankbar und verbleibe mit einem frohen neuen Jahr EffEff
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Hallo,
Die rechtliche Situation würde ich erstmal ausseracht lassen und das persönliche Gespräch suchen. Gerade in kleinen Betrieben wo Du mit deinem Chef, direkt zu tun hast, ist es sinnvoller defensiv vorzugehen, als direkt mit der juristischen Keule auszuholen...
Die meisten weiteren Antworten werden dir raten sich zu einem Arbeitsgrecicht, Gewerkschaft und co. zu wenden, nur was nützen dir die 5%, wenn Du anschliend arbeitslos bist? So bitter wie das klingt und es auch zweilsohne ist, es ist die Realität! Ändern werdenw ir es nicht können, ohne um unseren Arbeitsplatz fürchten zu müssen- also ist auch eine Diskussion hinfällig. Ich kenne beide Seiten die des Arbeitgebers und auch (seid 08.07 wieder) als Arbeitnehmer.....
Gruß Indronil
Hallo Indronil,
super schnelle Reaktion, danke...
an Arbeitsgericht, Gewerkschaft und Co. hatte ich noch nicht gedacht-eher an Erfahrungen von Betroffenen, die in ähnlicher Situation waren/sind.
Wühle jetzt grade alle Abrechnungen durch.....Stichwort Vertrauensbasis....schade an sich....
Wünsche eine gute Nacht FF
Also, wenn der Kunde nachweislich noch nicht bezahlt hat, ist die Firma kulant dir überhaupt schon etwas gezahlt zu haben!
Der Chef hat also die Kohle vorgelegt und hat selbst noch kein Geld. Finde ich anständig und den Rest bekommst du bestimmt.
Sollte es allerdings ein Storno werden (Kunde zahlt nicht), tuen die 5 % die er dir dann wieder abziehen wird, nicht so weh....
Gruß
luttyy
Hi!
Eine Aussage, was da rechtlich erlaubt ist und nicht, kann ich dir nicht geben. ich kann dir nur sagen, dass ich beruflich mit Softwaresystemen zu tun habe, die auch (neben vielen anderen Zeugs) Provisionen erfassen und verwalten können.
Hier wird bei vielen Kunden (die diese Software einsetzen) auch mit negativen Provisionen gearbeitet, d.h. eine Provision wird nachträglich wieder abgezogen. Man hat mir das mal so erklärt, dass es die Möglichkeit gibt, dass eine Kunde abspringt. Dann wird natürlich auch die Provision wieder zurückgezogen, die vorher "unter Vorbehalt" gezahlt wurde.
Mir erscheint da, die von dir geschilderte Methode, erst die halbe Provision zu zahlen und dann erst nach begleichen der Rechnung durch den Kunden die andere Hälfte, durchaus "richtig".
Ich muss allerdings dazu schreiben, dass ich keinen echten Provisionsvertrag kenne, so dass ich da keinen wirklichen Vergleich habe bzw. kein Beispiel habe.
Ich denke aber auch, dass das "Rechtliche" zu deiner Provisionsabrechnung in deinem Arbeitsvertrag fixiert wurde (bzw. in einer Ergänzung dazu). Mein Arbeitgeber bietet ein "Bonusmodell" für Mitarbeiter an, die nicht nur im Vertrieb arbeiten. Das wird zum teil auch provisorisch im Vorraus bezahlt und dann erst an einem Stichtag abgerechnet. Die Details sind bei mir alle in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag fixiert. Das sollte bei dir auch so sein.
Falls das nicht der Fall ist, sind deine Provisionen wahrscheinlich (würde ich jedenfalls so sehen) freiwillige Zahlungen deines Arbeitgebers. Da weiss ich nicht, ob man da überhaupt etwas fordern kann. Ich dneke da kann er zahlen was und wann er will.
Bis dann
Andreas
Also unter Vorbehalt (ich bin kein Jurist):
Die Provision dürfte vertraglich als Bonus für ein abgeschlossenes Geschäft vereinbart sein. Abgeschlossen ist ein Geschäft eigentlich dann, wenn alle Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind. In deinem Fall wäre die Lieferung des Gerätes die vertragliche Verpflichtung deiner Seite und die Abnahme und Bezahlung des gelieferten Artikels die Verpflichtung der Kundenseite. Insofern ist der Vertrag noch nicht komplett erfüllt und deine 5% würde ich somit eher als Vorschuss sehen, denn als Anzahlung. Aber schau doch einfach mal in deinem Vertrag nach, da sollten die Modalitäten der Provisionszahlungen eigentlich festgeschrieben sein. Ich kenne selbst nur einen speziellen Fall von Provisionen und da wird die Provision auch erst ausgezahlt, wenn das Geld gebucht ist.
Hallo,
ich bin selber Gewerbetreibend.........
Jedoch sehe ich das so, dass (sofern Du alles richtig und zur vollsten Zufriedenheit erledigt hast***also Null Reklamation an der Arbeit***, und der Kunde nicht abgesprungen ist....was ja bei einer gestellten Rechnung seitens des Chefs ja nicht mehr möglich ist), dass dein Chef das Risiko für sich allein trägt. Nur ein Beispiel: Du würdest je Stunde 25€ bekommen egal was und wie also ohne Provision, das heißt dein Chef muss diese Stunden bezahlen.
Daher sehe ich das so , das dein Chef bezahlen müsste, da der Kunde noch da ist, und keine Reklamation deiner Arbeit vorliegt.
Aber besser doch das Gespräch mit dem Chef suchen, und ruhig/sachlich ihn danach fragen...
Gruß
Du bist, nehme ich an, fest angestellt. Also kein Subunternehmer, "Scheinangestellter", oder irgendwie auf Honorarbasis, Selbständig oder dergleichen.
Es kommt immer auf den Vertrag an, ich gehe jetzt mal davon aus, dass Provision fest vereinbart ist und keine Klausel im Vertrag steht, dass du die nicht erhältst, falls die Forderung ausfällt.....darauf muss man achten.
Wenn diese Provision vertraglich vereinbart ist, schuldet sie dir dein Arbeitgeber, da er das Betriebs- u. Wirtschaftsrisiko trägt, also auch Forderungsausfälle, die kann er abschreiben, aber nicht dir vorenthalten. Das ist nicht rechtens, allerdings solltest du zwingend die diesbezüglichen Fristen einhalten. Es liegt zwischen dir u. deinem AG ein normales Schuldverhältnis vor und er hat seinen Teil nicht erfüllt, wenn er dir etwas vorenthält. Das Prinzip beruht auf Leistung und Gegenleistung, du hast geleistet, er noch nicht bzw. nicht vollständig, daher kannst du von ihm verlangen, dass er leistet. Tut er das nicht, geht man zum Anwalt, aber natürlich vorher mit ihm sprechen.
Leider leider ist es heute gang und gebe, den Arbeitnehmer am Verlust teil haben zu lassen, aber an Gewinnen nicht partizipieren zu lassen. Sehr typisch, im Hintergrund wie gesagt, schreibt er die Forderungen ab, Pauschalwertberichtigungen nimmt er sowieso vor, zudem hier eine Einzelwertberichtigung, wenn der Kunde nicht zahlt. Wenn er dir dann noch die Provision vorenthält, macht er das ja doppelt geltend.
Typisch unsere Unternehmen in Deutschland.
Hallo,
vielen Dank für die vielen Ratschläge, die mir genug Entscheidungshilfe bieten. In meinem Vertrag steht, dass ich auf alle Umsätze Provision bekomme! Ausnahmen gibt es nur, wenn es sich um geringe Fahtkostenpauschalen und Sonderpreise für Großabnahmen geht, bei denen die Spanne sehr gering ist, um dem Kunden "entgegen zu kommen". Ich sehe die Sache so wie w@ldemar und werde somit, wie Fred Feuerstein rät, mit meinem Chef reden und versuchen, die Sache, auch für die Zukunft zu klären. Ich danke allen, die sich "einen Kopf gemacht haben", und wünsche noch ein gutes Restjahr 2008! Frank