Die Vorratsdatenspeicherung soll dazu dienen, der Privatwirtschaft Zugriff auf die gesamte Kommunikation aller deutschen Bürger zu geben. Allen voran den "Rechteinhabern" wie der Musikindustrie.
Das empfiehlt der Rechtsausschuss der Länderkammer dem Bundesrat, der sich morgen mit der VDS beschäftigt, meldet golem.
Kurz gesagt sollen unter Umgehung des Richtervorbehalts Unternehmen der Privatwirtschaft persönliche Daten von Providern abzwingen können, wie Namen/Adressen zu IP-Adressen, um damit Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen einzutreiben.
Meinung: Das ging aber schnell: Noch bevor das einschneidenste Gesetz in der deutschen Nachkriegsgeschichte überhaupt verabschiedet ist, wird es schon völlig aufgeweicht: Ursprünglich zur Bekämpfung von Terrorismus gedacht, soll es nun gegen Kleinstkriminelle eingesetzt werden. Das riecht so sehr nach Schiebung, dass da wohl kein Amtsgericht mitspielen wird, geschweige denn das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: golem
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Ich vermute, dass man damit die Staatsanwaltschaft entlasten will - schließlich müssen doch Kapazitäten freigesetzt werden, um sich mit all den Terrorverdächtigen befassen zu können, sobald der Bundestrojaner aktiv ist... ;-)
Wenn aber die Adresse des ertappten Filesharers erst dann der Musikindustrie mitgeteilt werden kann, nachdem ein Strafantrag gestellt und gerichtlich beschlossen wurde, die Anschrift herauszugeben - dann lähmt das doch den Staat in der Umsetzung seines Sicherheitswahns...
Gruß
Shrek3