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News: Das tut weh

290.000 Euro Strafe für Raub-Radiohörer

Redaktion / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Radios am Arbeitsplatz sind kostenpflichtig, wenn sie so laut aufgedreht werden, dass eine "öffentliche Vorführung" daraus wird. Das spürt jetzt die britische KFZ-Werkstatt-Kette Kwik-Fit: Deren Mechaniker hören laute Musik am Arbeitsplatz.

Für das Raubhören kassiert die britische Musik-Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS) nun saftig Schadenersatz: 290.000 Euro Strafe soll die Kette zahlen, hat ein Richter entschieden. Die Musik sei nicht zu überhören gewesen. Die Autobastler wehrten sich: Das Betreiben privater Radios am Arbeitsplatz sei schon seit 10 Jahren verboten, genutzt hat es nichts.

Quelle: pressetext

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ACK! MadHatter
Das war 100% die GEZ... Olaf19
trilliput Olaf19 „Im Grunde genommen kann man von hier aus herzlich wenig dazu sagen, es sei denn,...“
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Ich weiß z.B., dass man für eine Zeltparty (Dorffest, Abschlussfeier etc) die GEMA mit Abgaben beglückt, aber wofür genau?

Ein Lied ist doch nicht automatisch GEMA-pflichtig, oder? Und was ist it Cover-Bands, gibt es da einen Unterschied zum Abspielen von Original-CDs? Und was ist mit Volksliedern? Und Karaoke?

Es gibt doch bestimmt eine Liste, die GEMA-Sounds zusammenfasst, damit man Nachblättern kann, oder?

Ach ja, das Wichtigste: was ist mit einer geschlossenen Feier im engen Familien- und Freundeskreis mit sagen wir mal 50-60 Personen?

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