Radios am Arbeitsplatz sind kostenpflichtig, wenn sie so laut aufgedreht werden, dass eine "öffentliche Vorführung" daraus wird. Das spürt jetzt die britische KFZ-Werkstatt-Kette Kwik-Fit: Deren Mechaniker hören laute Musik am Arbeitsplatz.
Für das Raubhören kassiert die britische Musik-Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS) nun saftig Schadenersatz: 290.000 Euro Strafe soll die Kette zahlen, hat ein Richter entschieden. Die Musik sei nicht zu überhören gewesen. Die Autobastler wehrten sich: Das Betreiben privater Radios am Arbeitsplatz sei schon seit 10 Jahren verboten, genutzt hat es nichts.
Quelle: pressetext
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Im Grunde genommen kann man von hier aus herzlich wenig dazu sagen, es sei denn, man kennt das englische Recht diesbezüglich ziemlich genau. Insofern lässt sich auch nicht sagen, ob das in Deutschland genau so gut möglich wäre.
Wer hier bei uns ein Ladenlokal betreibt und mit GEMA-pflichtiger Musik beschallt, zahlt allerdings auch Abgaben an die GEMA, weil das als öffentliche Vorführung gilt. Wie es mit privat mitgebrachten Radios von Mitarbeitern aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Es darf aber bezweifelt werden, dass sich die Bestimmungen von Großbritannien 1:1 auf Deutschland übertragen lassen.
CU
Olaf