Radios am Arbeitsplatz sind kostenpflichtig, wenn sie so laut aufgedreht werden, dass eine "öffentliche Vorführung" daraus wird. Das spürt jetzt die britische KFZ-Werkstatt-Kette Kwik-Fit: Deren Mechaniker hören laute Musik am Arbeitsplatz.
Für das Raubhören kassiert die britische Musik-Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society (PRS) nun saftig Schadenersatz: 290.000 Euro Strafe soll die Kette zahlen, hat ein Richter entschieden. Die Musik sei nicht zu überhören gewesen. Die Autobastler wehrten sich: Das Betreiben privater Radios am Arbeitsplatz sei schon seit 10 Jahren verboten, genutzt hat es nichts.
Quelle: pressetext
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...denn die GEMA interessiert sich nicht für die Privatradios von Mitarbeitern am Arbeitsplatz. Aber rundfunkrechtlich ist das schon relevant.
Ganz konkret: Wenn du ein Radio bei der GEZ angemeldet hast, darfst du es zuhause einschalten und Radio hören. Du darfst es auch mitnehmen und unterwegs hören, im Stadtpark, am Baggersee, beim Picknick, in der U-Bahn (da haben allenfalls andere Fahrgäste und die Verkehrsverbände etwas dagegen). Auch ein Autoradio ist durch die GEZ-Anmeldung mit abgedeckt, sofern es sich um einen Privatwagen handelt.
In dem Moment aber, wo du deinen Arbeitsplatz betrittst und das Radio mitnimmst, musst du es ein zweites Mal anmelden. Der Sinn dieser Regelung will sich mir zwar nicht so ganz erschließen - aber es ist so.
Wenn nun ein GEZ-Kontrolleur kommt und feststellt, dass die Radios am Arbeitsplatz nicht angemeldet sind, dann muss AFAIK der Arbeitgeber dafür zahlen. Und der wird herzerfrischend wenig begeistert davon sein...
CU
Olaf