In Bezug auf den Umstand, dass sowohl eine Hausdurchsuchung als auch der Bundestrojaner einen staatlichen Eingriff in an sonsten per Grundgesetzt bzw. Verfassung geschützte private Bereiche darstellt, ist das durchaus die selbe Sache, die Durchführungsmodalitäten sind halt andere.
Ich habe ein wenig weiter oben 09.09., 23:13 geschrieben, dass das Abhören von Telefonaten, Spolieren von Briefen, großer Lauschangriff auch schon seit mehr oder minder sehr langer Zeit genehmigt, ebenfalls, aus leicht nachvollziehbaren Gründen, verdeckt (unbemerkt vom Überwachten) und in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz erfolgt.
Der Ausdruck "Spionagesoftware" schürt lediglich Emotionen, sonst liefert er keine zusätzlichen Entscheidungshinweise. Sonst sprichst Du ja auch nicht von "Spionageabhörungen". "Spionagebrieföffnungen", "Spionagebelauschungen", "Spionagebeschattungen", "Spionagekontoüberwachung", wenn der Rechtsstaat versucht, kriminellen Machenschaften auf die Schliche zu kommen.
Gruß, Gerhard